Information über die RZWas 2018 und die Möglichkeit des Erhalts von Zuwendungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 28.04.2020 ö informativ 6.3

Sachverhalt

Beiliegende Berechnung soll der Versachlichung der vergangenen Debatten dienen.
Es soll dargestellt werden, warum eine Aussage ob Zuwendungen und in welcher Höhe zu erwarten sind derzeit nur sehr schwer zu treffen sind. Hierfür sind sehr zeitaufwendige Berechnungen erforderlich. Dennoch lässt sich aus Sicht der Verwaltung folgende, nicht verbindliche Abschätzung vornehmen:
Unter Anwendung der Härtefallregelung sollten Zuwendungen für die Kläranlage möglich sein. Die genaue Höhe lässt sich derzeit nicht beziffern.
Die jetzt nachträglich beanstandeten fehlenden früheren Investitionen hätten in der Vergangenheit zu deutlichen Gebührensteigerungen geführt. Hierfür hätte es in der Vergangenheit keine Zuwendungen gegeben. Der erforderliche Investitionsaufwand, um von Beginn an Zuwendungen für den Neubau zu erhalten, wäre so hoch gewesen, dass wir keine neuen Investitionen gebraucht hätten.

Diskussionsverlauf

WL Schmid ergänzt zu diesem Punkt, dass erst durch die neue RZWas 2018 eine Chance für den Erhalt von Zuwendungen eröffnet wurde . Oberaudorf zähle zu einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf. Im nächsten Schritt müssen die Investitionen seit 1993 im Abwasser- und Wasserbereich ermittelt werden (ohne die Investitionen für die Erschließung von Neubaugebieten).

Datenstand vom 06.07.2020 16:22 Uhr