Wie im Halbjahresbericht (TOP 3) bereits erläutert, müssen die Gemeindewerke die Strompreise für ihre Kunden zum 01.01.2023 deutlich erhöhen.
Die Grafik zu den Terminmarktpreisen 2023 in TOP 3 zeigt Energiepreise für Strom-Grundlast. Der Energiepreis erhöht sich noch um die Kosten für den Ausgleich des untertägigen Lastverhaltens (Struktur). Der gesamte Strompreis setzt sich aus dem Energiepreis, den Netzentgelten, den Netzumlagen, der Konzessionsabgabe, der Stromsteuer, den Vertriebskosten sowie der Umsatzsteuer zusammen.
Trotzdem die Gemeindewerke Oberaudorf den für Ihre Kunden benötigten Strom zu einem großen Teil über eine dreijährige Beschaffungsstrategie auf dem Terminmarkt einkaufen, hat die Entwicklung der Stromhandelspreise seit Ende 2021 zu deutlich höheren Beschaffungskosten geführt.
Im Beschaffungsportfolio Vertrieb wurden über die dreijährige Beschaffungsstrategie der KOS für 2023 bisher 9.619 MWh bzw. rund 81,4 % der für 2023 prognostizierten Strommenge auf dem Terminmarkt bestellt.
Aufgrund der außerordentlich hohen Terminmarktpreise wurde von der Werkleitung die Beschaffungsstrategie bei der KOS Energie GmbH Anfang September 2022 ausgesetzt.
Wie bereits in TOP 3 beschrieben, befindet sich der Terminmarkt 2023 immer noch auf einem sehr hohen Niveau (Stand 08.11.2022: 335 €/MWh), wohingegen auf dem Spotmarkt seit Oktober die Preise spürbar nach unten gingen (Mittelwert Oktober 15,3 ct/kWh). Vorausgesetzt der Strommarkt erlebt in 2023 keine erneuten Preisexplosionen wie im Sommer 2022, kann die Beschaffung der noch nicht bestellten Strommenge für 2023 auf dem Spotmarkt (rund 18,6 %) einen deutlichen Vorteil bringen.
Sollte der Terminmarkt 2023 im verbleibenden Jahr 2022 nicht deutlich nach unten sinken, beabsichtigt die Werkleitung, die verbleibende Restmenge bzw. eine Teilmenge hiervon ab dem 01.01.2023 auf dem tagesaktuellen Spotmarkt bzw. bei günstigen Marktverhältnissen am unterjährigen Terminmarkt zu beschaffen.
In der aktuellen Strompreiskalkulation wurde für die noch fehlende Strommenge von 18,6 % ein Beschaffungspreis angesetzt, welcher dem aktuellen Terminmarktpreis 2023 entspricht (33 ct/kWh). Zusätzlich wurden noch Zusatzkosten für den Ausgleich des untertägigen Lastverhaltens berücksichtigt.
Insgesamt wurde von der gesamten prognostizierten Strommenge für 2023 von 11,8 Mio. kWh für die zur Strompreiskalkulation maßgebende Menge von 11,3 Mio. kWh ein durchschnittlicher Energiepreis von netto 17,5 ct/kWh zugrunde gelegt.
Ebenfalls erhöhen sich in 2023 die Netzentgelte deutlich. So wurden aufgrund der von der Bayernwerk Netz GmbH im Oktober veröffentlichten Netzentgelte 2023 in der Netzentgeltberechnung für die vorgelagerten Netzebene 401.711 € angesetzt. Gegenüber dem Planwert für 2022 (352.278 €) ist dies eine Steigerung von 14 %. Zudem erhöhen sich die Beschaffungskosten für die Netzverluste aufgrund der gestiegenen Strompreise deutlich von 5,43 ct/kWh in 2022 auf 14,73 ct/kWh in 2023 (+ 66.601 €). Für einen Kunden mit 3.000 kWh Jahresverbrauch erhöhen sich die Netzentgelte 2023 um 8,3 %.
Leider wissen die Stromversorgungsunternehmen Anfang November 2022 immer noch nicht, wie die von der Regierung bereits Anfang September 2022 groß angekündigte Strompreisbremse ausgestaltet werden soll. Die zuletzt angekündigte Variante, ein Grundkontingent von 80 % einer Jahresmenge auf brutto 40 ct/kWh zu begrenzen und den Rest nach dem Marktwert abzurechnen, lässt noch viele Fragen offen. Eine Strompreisbremse bei 40 ct/kWh für ein Grundkontingent von 80 % kann auch dazu führen, dass Stromkunden der Gemeindewerke, welche einen GEWO-Tarif haben, keinen Vorteil erfahren.
Derzeit ist bereits erkennbar, dass sich die Strompreise unter den vielen Lieferanten sehr unterschiedlich entwickeln werden und dies auch zahlreiche Lieferantenwechselvorgänge auslösen kann. Die Grundversorger haben hierbei ein Mengenrisiko, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein größerer Anteil der drittbelieferten Kunden zum Grundversorger wechselt. Daher muss in den Tarifen für die Grundversorgung eine zusätzliche Strommenge berücksichtigt werden, welche ggf. zu deutlich höheren Preisen beschafft werden muss als der Energiepreis, welcher für die Strompreiskalkulation der Bestandskunden zugrunde gelegt wurde. Dies ist der Hauptgrund, warum bei der Strompreiskalkulation die Preise in der Grundversorgung höher ansteigen als in den Sondertarifen GEWO.
Ein weiteres Risiko für den Stromvertrieb besteht in der erwarteten Zunahme von Zahlungsausfällen von Kunden aufgrund der hohen Energiepreise und Inflation.
Im Stromnetz besteht für die Gemeindewerke das Risiko von Zahlungsausfällen aufgrund von Insolvenzen von Lieferanten.
Die Abschaffung der EEG-Umlage zum 01.07.2022 geben die GWO, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, in der Jahresabrechnung 2022 an die Kunden weiter. 2023 wird keine EEG-Umlage erhoben.
Bei den ab 01.01.2023 gültigen Strompreisen werden sich die Gemeindewerke auch eine unterjährige Preisanpassung vorbehalten.
Die Gemeindewerke Oberaudorf beabsichtigen, die ab 01.01.2023 für Ihre Kunden geltenden Strompreise in den kommenden Tagen neben den allgemeinen Veröffentlichungen mit einem Preisanpassungsschreiben bekanntzugeben.
Aufgrund der beschriebenen Kostensituation planen die Gemeindewerke, die Strompreise zum 01.01.2023 in den GEWO-Tarifen um rund 23 % und in den allgemeinen Tarifen der Grundversorgung um etwa 29 % zu erhöhen.
Bei den Großkunden (RLM-Kunden, > 100.000 kWh bzw. > 30 kW) betragen die Preiserhöhung zwischen 30 % und 45 %. Gründe für die etwas höheren Anstiege gegenüber den Tarifkunden sind das Lastverhalten (Strukturaufschläge im Energiepreis), das Mengenrisiko und ein etwas stärkerer Anstieg der Netzentgelte bei den RLM-Kunden gegenüber den SLP-Kunden.
Die folgende Übersicht zeigt eine Beispielsrechnung für einen Kunden mit einem Jahresbedarf von 3.000 kWh im Tarif GEWO-Solo. In den GEWO-Tarifen Solo, Familie, Gewerbe und Wärme wurden 2021 ca. 7,68 Mio. kWh Strom verkauft, das sind rund 83 % des an Tarifkunden verkauften Stroms: