Tourist-Information - Jahresbericht Tourismus 2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Leiterin der Tourist-Information, Nicola Neumeier, informiert über die Zahlen aus dem vergangenen Tourismusjahr - z.B. zu Übernachtungszahlen 2018, Entwicklung der Gästeankünfte und Übernachtungen, Herkunft der Gäste, Unterkunftsarten und Aufenthaltsdauer in den verschiedenen Unterkunftskategorien. Zudem wird der erstmalig erstellte Jahresbericht aus dem Bereich Tourismus vorgestellt. Der detaillierte Bericht ist im RIS eingestellt.
Frau Neumeier stellt das Angebot der Firma fx vision GmbH vor, die In- und Outdoor Stelen sowie Wandgeräte installiert. Die Tourist-Information spricht sich für die Installation einer Outdoor-Stele am Rathausplatz aus um 7 Tage die Woche und 24 Stunden alle Informationen für Gäste und Einheimische zur Verfügung stellen zu können. Für die Gemeinde Oberaudorf entstehen keine direkten Kosten für die Stele, diese wird von den Einnahmen der Betriebe (Inserate Gastgeber, Gastronomiebetriebe, Handwerk etc. in Oberaudorf) finanziert, die eine Banneranzeige darauf schalten. Kosten für die Gemeinde sind Strom- und Internetanschluss, Betriebskosten sowie eventuell ein Fundament.
Die Firma fx vision GmbH trägt die Kosten für die Installation, technische Wartung und Behebung von Störungen, den eventuellen Austausch von elektronischen und mechanischen Ersatzteilen, Akquise der Betriebe, Kostenabrechnung und Grafik der Stele. Die Kosten für eine Anzeige pro Betrieb belaufen sich auf 290,00 € pro Jahr (Laufzeit 3 Jahre, Verlängerung um jeweils 1 Jahr). Die Lieferzeit der Stele beträgt nach Vereinbarung max. 12 Monate.
Diskussionsverlauf
Die Gemeinderatsmitglieder nehmen den Jahresbericht aus der Tourist-Information zur Kenntnis. Frau Nicola Neumeier beantwortet umfassend die von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern gestellten Fragen. Die Anschaffung, bzw. das Aufstellen einer Outdoor-Stele an geeigneter Stelle wird seitens des Gemeinderates grds. nicht in Frage gestellt, gleichwohl sollte der anbietende Dienstleister insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit, auch im Hinblick auf die spätere Zusammenarbeit mit örtlichen Gewerbetreibenden hin überprüft werden.
Datenstand vom 27.03.2019 16:12 Uhr