Breitbandausbau, u. a. Anbindung Schule und Rathaus, neue Ausbaugebiete


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werk- und Abwasserausschuss Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses 14.07.2020 ö informativ 6

Sachverhalt

Breitbandausbau
Das Thema Breitbandausbau und Digitalisierung ist, alleine was die Fördersituation anbelangt, sehr komplex und in verschiedenste Programme aufgespalten.
1.        "Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser" vom 15.09.2019
Dieses Förderprogramm hat eine ältere Richtlinie ersetzt, nach der die Anbindung von Rathäusern nicht möglich war. Da Oberaudorf in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt, beträgt der Fördersatz 90 % und bis zu 50 Teuro. Neu ist auch, dass Gebäude in denen sich gemeindliche Einrichtungen befinden, förderfähig sind. Dies gilt z. B. für den Kindergarten Niederaudorf, in welchem seit Jahresbeginn eine gemeindliche Angestellte Abrechnungen zur Kinderbetreuung durchführt.
Eine erste Angebotsrunde für die Anbindung der Schule lieferte vollkommen überteuerte Angebote seitens T-Systems, welche nicht angenommen wurden.
Nachdem die Klinik Bad Trißl wegen einer Zusammenarbeit mit dem RoMed-Klinikum Rosenheim einen eigenen schnellen Anschluss beantragt hat, wird diese in einer zweiten Angebotseinholung nicht mehr berücksichtigt.
Da insbesondere die Kosten für den Erdbau um ein Vielfaches über den ortsüblichen Preisen liegen, ist beabsichtigt, diese Arbeiten selbst auszuführen und die Leitungen später an die Telekom zu veräußern. Derzeit gilt es die Übergabepunkte zu definieren.
Es soll versucht werden, die Schule, das Rathaus, den Bauhof sowie den Kindergarten anzubinden.
2.        Digitale Bildungsinfrastruktur an bayrischen Schulen - Digitalpakt Schule
Eigentlich handelt es sich hier um zwei Richtlinien mit dem gleichen Ziel - die digitale Ausstattung in den Schulen zu stärken. Die Förderquote beträgt ca. 90 %.
Im ersten, älteren Programm werden nur Ausstattungen der Klassenzimmer, z. B. mit Beamer, PC etc. gefördert. Die Beratungsleistungen, die nicht gefördert wurden, hatten die Gemeindewerke übernommen. Der Gemeinde wurden Mittel in Höhe von ca. 24 Teuro zugesichert. Leider wurden, trotz fertig ausgearbeiteter Konzepte, keine Bestellungen getätigt (Krankheit Personal Gemeinde), so dass diese Mittel Ende des Monats zu verfallen drohen.
Im zweiten Programm wurden der Gemeinde Förderungen in Höhe von ca. 72 Teuro zugesagt. Damit wären auch Beratungsleistungen, Inhouse-Verkabelungen und Geräte förderfähig.
Es ist beabsichtigt, die Umsetzung über die Gemeindewerke abzuwickeln. Ein Termin mit Schulleitung, IKT (Beratungsbüro) und GW ist für den 14.07.2020 anberaumt.
3.        Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR
Diese ganz neu aufgelegte Richtlinie soll das bisherige Förderprogramm ersetzen und insbesondere dem Ausbau der „grauen Flecken“ dienen.
Sie bietet wesentliche Vorteile hinsichtlich der Zielbandbreiten im Rahmen der neuen BayGibitR:
  • gewerbliche Anschlüsse mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Upload und Download identisch)
  • für private Anschlüsse mindestens 200 Mbit/s symmetrisch)
Die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s, über die bisher laut der bekannten Bayerische Breitbandrichtlinie BayGibitR keine Förderung möglich ist, wird erhöht auf
  • 200 Mbit/s (für gewerbliche Anschlüsse) bzw.
  • 100 Mbit/s (für private Anschlüsse).
Dies bedeutet einen FTTH-Anschluss auch für Bereiche, die bisher nicht förderfähig waren. Jedoch wurde die Fördersystematik geändert. Es erfolgt eine gebäudebezogene Förderung mit bis zu 15 Teuro je Gebäude. Da darin jedoch auch die Zuwegungen enthalten sind, dürfte sie für großflächige Außenbereichserschließungen wegen zu hoher Kosten nicht geeignet sein. Die Anbindung einzelner, insbesondere Gewerbebetriebe im Innenbereich erscheint jedoch möglich und sinnvoll (Förderquote 80 %).
4.        Bayerische Breitbandrichtlinie - BbR
Der Termin für die Abgabe der Förderanträge zum laufenden Förderverfahren wurde nochmals um ein Jahr auf den 30.09.2020 verlängert.
Wie mehrfach berichtet gab es sehr große Schwierigkeiten für den Ausbau der Restgebiete ein Angebot zu erhalten. So gab es auf Anfragen mit unter 50 Anschlüssen über lange Zeit hinweg keine Angebote. Um diese Hürde zu umschiffen, wurde auf Empfehlung von Herrn Kreier von der Telekom eine gemeinsame Ausschreibung mit den Nachbargemeinden erarbeitet. Hierfür war jedoch auf Empfehlung der Fa. IKT die Bildung einer AG erforderlich. Nach entsprechenden Verhandlungen und Verzögerungen (Kiefersfelden wollte zunächst einen Förderantrag nach dem Bundesprogramm bewilligt sehen), wurde diese Vereinbarung geschlossen. Sie war aber zu diesem Zeitpunkt bereits wieder hinfällig.
Hintergrund ist, dass nunmehr die Gemeinden im „Bereitstellungsmodell“ dem späteren Betreiber (Telekom?) die fertige Leerrohrinfrastruktur zur Verfügung stellen können (und dafür eine Förderung erhalten). Der Hauptgrund für die Telekom, nämlich fehlende Tiefbaukapazitäten, fällt dabei weg, so dass nunmehr, laut Aussage Telekom auch für geringere Kontingente Angebote gelegt werden.
Dieses Modell will die Gemeinde nutzen. Jedoch eilt die Zeit. Die Markterkundung wurde durchgeführt, die Anfragen liegen bereit.
Die Ausbaugebiete und Adressen sind der Anlage zu entnehmen.
Hinsichtlich der Finanzen ermittelt der mögliche Anbieter eine Finanzierungslücke, die ihm durch den Bau und den Betrieb der Anbindung der unrentablen Gebiete entsteht. Dieses Defizit übernehmen die Gemeinde / Gemeindewerke und erhalten dafür vom Freistaat eine Zuwendung in Höhe von 80 %.
Die Gemeinde hat ein zugesagtes Fördervolumen von ca. 1,1 Mio. Euro, von dem noch ca. 600 Teuro zur Verfügung stehen. Die Angebotspreise liegen derzeit in der Regel um ein vielfaches höher als vor ein paar Jahren.
Eine Abschätzung über die zu erwartenden Kosten ist derzeit fast nicht möglich, sie könnten jedoch die Fördergrenze erreichen.
Die Frage die sich stellt, ist die Einbindung der Buchau. Eine Anbindung der Buchau über Wall würde das bestehende Budget vermutlich sprengen. Eine Lösung könnte das „Höfeprogramm“ darstellen. Durch dessen Nutzung würde sich die ursprüngliche Fördersumme verdoppeln. Jedoch ist eine Anschlussquote von 80 % mit FTTH vorgegeben. Diese würde im dünnbesiedelten Bereich die Kosten nahezu explodieren lassen und es stellt sich die Frage nach der Angemessenheit.
Das bei Weitem größte Problem bei der Umsetzung der meisten Programme liegt in der fehlenden Zustimmung der Grundeigentümer. Manche Eigentümer haben den Ausbauwunsch der Gemeinde dazu genutzt, Gegenforderungen für Grabrechte einzufordern, für die mancher das Wort „Erpressung“ als angemessen sehen würde. Manche gaben grundsätzlich kein Einverständnis, so dass sehr teure Umfahrungen erforderlich wurden. Auch in der Buchau gab es teilweise keine Zustimmung, beim Wasserleitungsbau ein Breitbandkabel mitverlegen zu lassen.
Die entsprechenden Verhandlungen sind oftmals sehr zeitaufwendig und unbefriedigend.
Als Fazit empfiehlt die Verwaltung von einer Erschließung der Buchau derzeit abzusehen.
5.        Bayrisches Mobilfunkförderprogramm - Ergebnis der Markterkundung
Ist abgehandelt und wurde nicht weiterverfolgt.
6.        Sonstiges
Durchführung von umfassenden Mobilfunkmessungen im gesamten Gebiet der Gemeinde Oberaudorf
Mit beiliegendem Angebot bietet IKT die Erfassung der Mobilfunkabdeckung in den Bergregionen an. Die Kosten betrügen 8 Teuro und sind nicht zuwendungsfähig.
Kiefersfelden hat laut IKT einen Auftrag erteilt.

Nachbemerkung:
Die beschriebenen Leistungen sind sehr umfangreich. Der Verfasser gerät damit, unter Berücksichtigung der sonstigen laufenden Projekte, an seine Leistungsgrenze und darüber hinaus.

Diskussionsverlauf

Projektleiter Schmid ging auf die im Sachverhalt beschriebenen Punkte detailliert ein. Im nächsten Schritt sollen die digitale Ausstattung der Grundschule sowie der Anschluss der Grundschule und des Rathauses an das Glasfasernetz realisiert werden. Der Anschluss des Kindergartens Niederaudorf werde noch zurückgestellt (da die Gemeinde derzeit keinen Anschluss an das Bayer. Behördennetz plant, beträgt die max. Förderhöhe nur 20 T€, was für einen Anschluss des Kindergartens zu wenig ist).
Weiterhin ging er auf die verschiedenen Förderprogramme für den weiteren Breitbandausbau und die Ausstattung von Schulen detailliert ein. Die Schnelligkeit, wie sich Förderprogramme ändern, zurückgenommen oder neu aufgelegt werden und deren Komplexität sei beachtlich.
Ein jetzt zusätzlich neu herausgegebenes Förderprogramm zum „Digitalpakt Schule 2019 - 2014“ („Sofortausstattungsprogramm“, „Sonderbudget Leihgeräte“) behandle die Ausstattung von mobilen Endgeräten für Schulen, wie Laptops, Notebooks oder Tablets mit Ausnahme von Smartphones. Die Grundschule Oberaudorf könnte hier sofort eine Zuwendung von 9.000 € erhalten. Diese Geräte sollen an Schülern ausgeliehen werden, bei welchen die Ausstattung zuhause noch nicht vorhanden oder unzureichend ist. Herr Wiesensarter, Rektor von der Grundschule Oberaudorf, habe in einem Gespräch am 14.07.2020 jedoch Bedenken angemeldet, da er hier zahlreiche Schwierigkeiten erwarte, wie z. B. Fragen des Datenschutzes, Aufwand für die Überprüfung zurückgegebener Geräte oder auch die Abgrenzung, an welche Schüler solche Geräte ausgeliehen werden sollen und an welche nicht (Gleichbehandlung)? Ebenfalls würden hier von staatlicher Seite sehr bürokratische und aufwendige wiederkehrende Berichte verlangt, wie z. B. zur Anzahl ausgegebener Geräte.
Aus Sicht von BGM Bernhardt sollte hier zunächst geklärt werden, für welche Themen / Lerninhalte die Geräte in der Grundschule genutzt werden sollen.
Das Programm könnte ggf. für die Variante „sekundärer Einsatzzweck“ geeignet sein. Hierbei bleiben die Geräte in der Schule und können von den Schülern dort genutzt werden. Die Mitglieder des WA befürworteten dieser Variante, wenngleich es in der Grundschule grundsätzlich an das erste Heranführen an digitale Medien gehen sollte. GR Götze berichtete von einem funktionierenden Beispiel eines Hilfsprojektes in einer Grundschule in Kambodscha, in welcher Schülern in der Schule Endgeräte für das Englischlernen bereitgestellt werden.
Nach ausführlicher Debatte besteht Einigkeit, derzeit dieses Programm nicht in Anspruch nehmen zu wollen.
Einer Breitbanderschließung weiterer Ortszeile (Ausbaugebiete) im Bereitstellungsmodell mit der Telekom unter Nutzung von Förderprogrammen wird von den Mitgliedern des Werkausschusses grundsätzlich begrüßt.
Die Breitbanderschließung der Buchau bleibe jedoch ein Klärungspunkt. 2. BGM Holzmaier bedauerte sehr, dass es vor einigen Jahren bei der Verlegung der Trinkwasserleitung in die Buchau nicht möglich war, aufgrund der Ablehnung von Grundstückseigentümern auch ein Leerrohr gleich mitzuverlegen. Im Rahmen einer ausführlichen Debatte besteht Einigkeit, die Buchau zwar im Rahmen einer Gleichbehandlung ebenfalls erschließen zu wollen, jedoch andererseits die Kosten in einem beschränkten Rahmen halten zu wollen. Auch wird die Frage im Wesentlichen von der Bereitschaft der Grundeigentümer abhängig gemacht, i hre Grundstücke unentgeltlich bereitzustellen. Hr. Schmid betont noch, dass es leider keine Möglichkeit gäbe, zwei getrennte Ausschreibungen durchzuführen. Er sei aber gerne bereit, nochmals zu prüfen, was möglich sei.
Die Erfassung der Mobilfunkabdeckung gemäß Angebot der IKT (siehe oben, Punkt 6) wurde vom Gremium für nicht erforderlich erachtet.
Dieser TOP war informativ. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Datenstand vom 24.07.2020 11:37 Uhr