Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2022 ist nach Art. 102 Abs. 2 GO bis spätestens 30.06.2023 aufzustellen und dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen. Anschließend ist die örtliche Rechnungsprüfung bis zum 31.12.2023 durchzuführen. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch bis spätestens 30. Juni 2024, die Jahresrechnung 2022 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Es werden die wichtigsten Daten und Zahlen für das Jahr 2022 bekanntgegeben, die auch als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigelegt waren.
Hier zusammengefasst die Eckdaten für 2022:
Rechnungsergebnis:
Verwaltungshaushalt 13.966.715,73 €
Vermögenshaushalt 5.365.062,01 €
Gesamthaushalt 19.331.777,74 €
Zuführung zum VMH: 3.035.192,09 €
Zuführung zur allg. Rücklage: 969.438,09 €
Allg. Rücklage 31.12.2022: 9.378.276,20 €
Schulden 31.12.2022: 7.394.672,28 €
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2022 beträgt 1.387 € (bei einer Einwohnerzahl von 5.330). Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgabe des Jahresergebnisses 2022 zur Kenntnis.
Die Jahresrechnung 2022 wird nun an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet, die bis zum 31.12.2023 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO).