Änderung Satzung Kurbeitrag - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  026. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Tourismusausschuss (Markt Oberstaufen) 014. Sitzung des Tourismusausschusses 17.10.2022 ö vorberatend 6
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.4

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 14.12.2021. Die Verwaltung wird zudem beauftragt unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen eine nichtamtliche Lesefassung der Kurbeitragssatzung zu erstellen:

1. Änderungssatzung zur Satzung
für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen
(Kurbeitragssatzung – KBS)


Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Marktgemeinderat Oberstaufen in der Sitzung vom 20.10.2022 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 14.12.2021:

§ 1
Änderungen

Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen vom 14.12.2021 wird wie folgt geändert:

  1. § 4 Abs. 2 und Abs. 3 erhält folgende Fassung: 

       (2) Der Kurbeitrag beträgt für Erwachsene pro Aufenthaltstag und Person
im Kurbezirk 1:        3,50 Euro
im Kurbezirk 2:        2,40 Euro

Es gilt eine Jahrgangsregelung: Personen, die im Kalenderjahr das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten ab dem 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres als Erwachsene. 

  1. Der Kurbeitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person

im Kurbezirk 1:        1,75 Euro
im Kurbezirk 2:        1,20 Euro

Es gilt eine Jahrgangsregelung; Personen, die im Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollendet haben, gelten ab dem 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres bis zu dem in Absatz 2 bezeichneten Zeitpunkt als Jugendliche.


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.


Oberstaufen, den…….
MARKT OBERSTAUFEN


Martin Beckel
Erster Bürgermeister

Datenstand vom 03.01.2023 11:34 Uhr