Änderung Satzung Kurbeitrag - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  014. Sitzung des Tourismusausschusses, 17.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Tourismusausschuss (Markt Oberstaufen) 014. Sitzung des Tourismusausschusses 17.10.2022 ö vorberatend 6
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 026. Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.4

Beschluss

Aufgrund der durchgeführten Kalkulation des Kurbeitrages und den zugrunde gelegten Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 9% des kalkulierten Aufkommens wird folgende Änderung des § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Kurbeitragssatzung (KBS) dem Marktgemeinderat zum Beschluss empfohlen:

§ 4
Höhe des Kurbeitrags

(2) Der Kurbeitrag beträgt für Erwachsene pro Aufenthaltstag und Person

im Kurbezirk 1:        3,50 Euro
im Kurbezirk 2:        2,40 Euro

Es gilt eine Jahrgangsregelung: Personen, die im Kalenderjahr das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten ab dem 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres als Erwachsene. 

  1. Der Kurbeitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person

im Kurbezirk 1:        1,75 Euro
im Kurbezirk 2:        1,20 Euro

Es gilt eine Jahrgangsregelung; Personen, die im Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollendet haben, gelten ab dem 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres bis zu dem in Absatz 2 bezeichneten Zeitpunkt als Jugendliche.

Datenstand vom 12.12.2022 15:36 Uhr