Ehemaliges Krankenhaus: künftige Nutzung und weiteres Vorgehen - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  029. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat teilt die Auffassung, dass es aufgrund der neuen Erkenntnisse sinnvoller ist an dem bestehenden Haus festzuhalten und dieses zu sanieren.

Dem Seniorenzentrum kann die Nutzung des Treppenhauses als zweiter Fluchtweg zugesichert werden, wenn im Gegenzug auch wir dessen Treppenhaus und dessen Aufzug im Notfall mitbenutzen dürfen. Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt, die diesbezüglichen Verhandlungen zu führen und die entsprechenden Verträge abzuschließen.

Der Marktgemeinderat begrüßt es, wenn das Familienzentrum seinen neuen Vereinssitz im ehem. Krankenhaus ansiedelt. Erster Bürgermeister Martin Beckel wird ermächtigt, mit dem Familienzentrum einen Mietvertrag abzuschließen. Hierbei ist vorzusehen, 
  • dass die erforderlichen Umbauarbeiten, welche nicht durch das Familienzentrum in Eigenleistung geleistet werden, auf Kosten des Marktes durchgeführt werden. 
  • Der laufende Unterhalt der Räumlichkeiten durch das Familienzentrum erfolgen soll
  • Die Hausnebenkosten im Rahmen der Unterstützung des Familienzentrums bis auf weiteres vom Markt getragen werden.
  • Der Markt beim Umbau der oberen Stockwerke zwangsläufig auch in den Räumlichkeiten im Erdgeschoß Leitungsverlegungen durchführen wird, welche zu dulden sind.

Die oberen drei Stockwerke sollen zu Wohnzwecken umgebaut werden. Der Sachverhalt ist mit der Regierung von Schwaben abzustimmen, ob diesbezüglich Fördermöglichkeiten über das Kommunale Wohnbauförderprogramm bestehen.

Beschluss 2

Für die Überplanung des Gebäudes sind bei dem gebäudeübergreifenden Gewerk die Planer des Seniorenzentrums mit zu beauftragen, um eine genehmigungsfähige Einheit zu erreichen. Die Planunterlagen inkl. Gesamtkostenschätzung sind zu erstellen und dem Marktgemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Datenstand vom 10.03.2023 08:03 Uhr