Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schloßberg Resort"


Daten angezeigt aus Sitzung:  029. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schloßberg Resort“ im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau). Der räumliche Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,7ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 155/9, 155/12, 155/13, 156/1, 156/2, 156/3, 156/9, 156/15, 157, 157/2 Gemarkung Oberstaufen und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Oberstaufen. Westlich und nördlich befindet sich Wohnbebauung, südlich und östlich sind Gehölzflächen. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Hotels auf dem ehemaligen Gelände der Schlossbergklinik.

Lageplan/Geltungsbereich:

Datenstand vom 10.03.2023 08:03 Uhr