Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schlossberg Resort"


Daten angezeigt aus Sitzung:  029. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstaufen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Oberstaufen beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schlossberg Resort“ im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) Der Flächennutzungsplan wird im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,7 ha, und umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 155/9, 155/12, 155/13, 156/1, 156/2, 156/3, 156/9, 156/15, 157, 157/2 und ist aus beigefügtem Lageplan ersichtlich. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Oberstaufen. Westlich und nördlich befindet sich Wohnbebauung, südlich und östlich sind Gehölzflächen. Planungsziel ist die Schaffung der Planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Hotels auf dem ehemaligen Gelände der Schlossberg Klinik. Da das geplante Vorhaben den Darstellungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes widerspricht, ist dessen Änderung wie vorgenannt erforderlich.
 
Lageplan/Geltungsbereich:


Datenstand vom 10.03.2023 08:03 Uhr