Der Marktgemeinderat beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 14.12.2021. Die Verwaltung wird zudem beauftragt unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen eine nichtamtliche Lesefassung der Kurbeitragssatzung zu erstellen:
1. Änderungssatzung zur Satzung
für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen
(Kurbeitragssatzung – KBS)
Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Marktgemeinderat Oberstaufen in der Sitzung vom 20.10.2022 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen (Kurbeitragssatzung – KBS) vom 14.12.2021:
§ 1
Änderungen
Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstaufen vom 14.12.2021 wird wie folgt geändert:
- § 4 Abs. 2 und Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(2) Der Kurbeitrag beträgt für Erwachsene pro Aufenthaltstag und Person
im Kurbezirk 1: 3,50 Euro
im Kurbezirk 2: 2,40 Euro
Es gilt eine Jahrgangsregelung: Personen, die im Kalenderjahr das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten ab dem 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres als Erwachsene.
- Der Kurbeitrag beträgt für Jugendliche pro Aufenthaltstag und Person
im Kurbezirk 1: 1,75 Euro
im Kurbezirk 2: 1,20 Euro
Es gilt eine Jahrgangsregelung; Personen, die im Kalenderjahr das 6. Lebensjahr vollendet haben, gelten ab dem 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres bis zu dem in Absatz 2 bezeichneten Zeitpunkt als Jugendliche.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.12.2022 in Kraft.
Oberstaufen, den…….
MARKT OBERSTAUFEN
Martin Beckel
Erster Bürgermeister