Tektur Bauantrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit Garage; Fl.Nr. 2912/2, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 20.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 20.09.2018 ö beschließend 86
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö 54
Nicht sichtbar

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Tekturantrag zur Baugenehmigung Az. SG 21-0942/13 das gemeindliche Einvernehmen wegen der Beeinträchtigung mehrerer öffentlicher Belange, insbesondere der natürlichen Eigenart der Landschaft, der Befürchtung der Verfestigung einer Splittersiedlung, der zu befürchtenden Konsequenzfallwirkung und des Verstoßes gegen den Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und 5 Satz 1 BauGB zu verweigern.

Das Landratsamt Oberallgäu als Bauaufsichtsbehörde wird gebeten, die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände einzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.10.2018 09:38 Uhr