Bauantrag auf Neubau von zwei Doppelhaushälften, HAUS A und HAUS B; Fl.Nr. 1331/2, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 1312
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 21

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, den Bauanträgen für die Errichtung von zwei Doppelhaushälften und einer Garage beim Haus B das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 unter Zustimmung zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu der Überschreitung der Baugrenze nach Westen, zur Firstrichtung, zur GRZ und zur GFZ sowie unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS zu erteilen.

Das geplante Vordach auf der Nordseite des Gebäudes hat zu entfallen, da es der festgesetzten Baugrenze des Bebauungsplanes widerspricht und eine Befreiung hiervon die Grundzüge der Planung berühren würde. Je Haushälfte sind 3 Stellplätze auf eigenem Boden zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, den Bauanträgen für die Errichtung von zwei Doppelhaushälften und einer Garage beim Haus B das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 unter Zustimmung zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu der Überschreitung der Baugrenze nach Westen, zur Firstrichtung, zur GRZ und zur GFZ sowie unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 5

Datenstand vom 13.02.2019 12:31 Uhr