Bauantrag auf Neubau von zwei Doppelhaushälften, HAUS A und HAUS B; Fl.Nr. 1331/2, Gmkg. Oberstdorf; Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 18.12.2018 ö beschließend 1312
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 21

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, den Bauanträgen für die Errichtung von zwei Doppelhaushälften und einer Garage beim Haus B das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 unter Zustimmung zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu der Überschreitung der Baugrenze nach Westen und in untergeordneter Weise nach Norden, zur Firstrichtung, zur GRZ und zur GFZ sowie unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.2 OGS zu erteilen.
Je Haushälfte sind 3 Stellplätze auf eigenem Boden zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2019 11:24 Uhr