Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf (Kurbeitragssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 12.10.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstdorf beschließt den Erlass einer
Satzung zur 1. Änderung der
Satzung
für die Erhebung eines Kurbeitrages
im Markt Oberstdorf
vom 12.10.2021
Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Oberstdorf folgende
1. Änderungssatzung für die Erhebung eines Kurbeitrages
§ 1
Änderung der Satzung
§ 7 wird Abs. 1 und Abs. 2 wie folgt geändert
(1) Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben, sowie deren nicht dauernd von Ihnen getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt des Inhabers der Zweitwohnung lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, haben, sofern Sie nach § 1 kurbeitragspflichtig sind, einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag zu entrichten. Der jährliche Kurbeitrag als Pauschalbetrag beträgt:
Im Kurbezirk I
für Personen ab dem 17. Lebensjahr
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130,00 €
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für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
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97,50 €
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Im Kurbezirk II
für Personen ab dem 17. Lebensjahr
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102,50 €
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für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
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80,00 €
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Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. Für Behinderte und Begleitpersonen gilt § 4 Abs. 4 analog.
(2) Alle anderen Nutzer der Wohnung, die nach § 1 beitragspflichtig sind, unterliegen der Meldepflicht nach § 5.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Oberstdorf, __.__.2021
MARKT OBERSTDORF
Klaus King
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2021 13:37 Uhr