Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zum 17.12.2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 22.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 12.10.2021 | ö | beschließend | 9 | 9 |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 22.09.2022 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss (3)
Im Kurbezirk I
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 3,20 EUR
Im Kurbezirk II
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr 2,65 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 2,20 EUR
Im Kurbezirk I
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 160,00 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 127,50 EUR
Im Kurbezirk II
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 132,50 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 110,00 EUR
Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.
Für Behinderte und Begleitpersonen gilt § 4 Abs. 4 analog.
§ 9 Abs. 2:
im Markt Oberstdorf vom 01.01.2017 mit Änderungssatzung vom 12.10.2021 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1