Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zum 17.12.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 12.10.2021 ö beschließend 99
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 22.09.2022 ö beschließend 4

Beschluss (3)

  1. Der Marktgemeinderat nimmt die Neukalkulation des Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zur Kenntnis und beschließt, die Kurbeitragssatzung vom 01.01.2017 mit Änderungssatzung vom 12.10.2021 wie folgt zu ändern und neu zu erlassen: 
 
§ 4 Höhe des Kurbeitrags:
§ 4 Abs. 1:
Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag: 
Im Kurbezirk I 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                                    3,20 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:          2,55 EUR
Im Kurbezirk II 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr                                                   2,65 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr           2,20 EUR

§ 7 Besondere Vorschriften für Zweitwohnungsinhaber:
§ 7 Abs. 1:

Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben, sowie deren nicht dauernd von Ihnen getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt des Inhabers der Zweitwohnung lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, haben, sofern Sie nach § 1 kurbeitragspflichtig sind, einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag zu entrichten. 

Der jährliche Kurbeitrag als Pauschalbetrag beträgt:
Im Kurbezirk I 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                                  160,00 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:         127,50 EUR
Im Kurbezirk II 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                                  132,50 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr          110,00 EUR 
Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. 
Für Behinderte und Begleitpersonen gilt § 4 Abs. 4 analog.

§ 9: Inkrafttreten:
§ 9 Abs. 1:
Diese Satzung tritt zum 17.12.2022 in Kraft. 
§ 9 Abs. 2:
Gleichzeitig tritt die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages 
im Markt Oberstdorf vom 01.01.2017 mit Änderungssatzung vom 12.10.2021 außer Kraft.

  1. Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf mit den vorgenannten Änderungen neu auszufertigen und bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.10.2022 11:48 Uhr