Gewerbegebiet Karweidach Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Flächennutzungsplan Beschlussfassung der Satzung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Karweidach“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

1. Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Beschlussvorschläge entsprechend der Abwägungstabelle vom 14.06.2021 zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Beschlüsse sind in den Entwurf einzuarbeiten. 
Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes soll entsprechend § 3 (2) und § 4 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Beschluss 2

2. Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung jeweils in der Fassung vom 21. Jan. 2021 wie folgt zu ändern:
Anpassung der Baugrenzen unter Rücksichtnahme auf die Belange der Nachbarschaft bzgl. Baumfallgrenze.
Dieser Beschluss erfolgt nach intensiver Diskussion der öffentlichen und privaten Belange, die als Ergebnis der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bekannt geworden sind. Im Ergebnis hat der Marktgemeinderat die Einwendungen, gerecht gegeneinander und untereinander nach Maßgabe der diesem Beschluss als Bestandteil beigefügten Abwägungstabelle vom 14. Juni 2021 abgewogen.
Die vorstehend beschlossenen Änderungen sind im Bebauungsplan vom 22. Juni.2021, bestehend aus Planzeichnung und Textteil bereits eingearbeitet, der gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen wird. Der Satzung werden beigefügt:

  • die Begründung in der Fassung vom 22.06.2021
  • der Umweltbericht in der Fassung vom 22.06.2021
  • die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 19.01.2021
  • das Hydrologische Gutachten der Fa. Ingenieurbüro Dr.-Ing. Koch
  • die schalltechnische Untersuchung der Fa. Bekon vom 20.01.2021 
  • die Verkehrsuntersuchung des Büros PSLV vom Nov. 2018  

Zeitgleich wird die Ausgleichsmaßnahme auf der Fl.Nr. 3226, Gemarkung Oberstdorf, auf Grund der nicht mehr erforderlichen Rodung (Waldersatz) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden überarbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Datenstand vom 23.08.2021 10:27 Uhr