Einbeziehungssatzung Stillachstraße; Abwägung der während der Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 09.12.2021 ö beschließend 1615
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.07.2022 ö beschließend 1311

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß macht sich nach eingehender Diskussion der ermittelten Belange die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 02.12.2021 zu eigen.

Für die in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses vom 09.12.2021 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung mit Stand 02.12.2021 zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß gefaßten Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung vom 02.12.2021 identisch. Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss billigt diese Entwurfsfassung vom 02.12.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Einbeziehungssatzung "Stillachstraße" in der Fassung vom 02.12.2021 öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2022 09:46 Uhr