Recht der Bauleitplanung; Einbeziehungssatzung Stillachstraße; Abwägung der während der erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. §10 Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 09.12.2021 ö beschließend 1615
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.07.2022 ö beschließend 1311

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß macht sich nach eingehender Diskussion der ermittelten Belange die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 02.12.2021 zu eigen.
Für die in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses vom 14.07.2022 beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung mit Stand 06.07.2022 zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. 

Die vom Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß gefassten Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung vom 06.07.2022 identisch und der Ausschuss billigt diese Entwurfsfassung vom 06.07.2022. 
Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und der Begründung sowie eine Klarstellung der Festsetzung zur Entwässerung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. 

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt die Einbeziehungssatzung Stillachstraße, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung jeweils in der Fassung vom 06.07.2022 als Satzung. Der Satzungsbeschluß ist gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2022 17:01 Uhr