Bauantrag auf Neubau des Verwaltungsgebäudes des Vereins der ehemaligen Rechtler; Fl.Nr. 2865/72, Am Faltenbach 2, Gmkg. Oberstdorf Erneute Behandlung Mit vorheriger Ortsbesichtigung um 18.30 Uhr; Weiterführung der Sitzung im Oberstdorf Haus, Saal "Nebelhorn" um 19.30 Uhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Bürogebäudes das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i V. m. § 35 Abs. 2 BauGB mit folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Vorbehaltlich der Zustimmung des Wasserwirtschaftsamt (WWA) im weiteren Baugenehmigungsverfahren.
  • Vorbehaltlich dessen, dass die notwendige Verlegung der vorhandenen (Kanal-) Leitungen für den Markt Oberstdorf kostenfrei bleibt.
  • Vorbehaltlich dessen, dass keine Doppelbelegung beim Stellplatznachweis mit dem Stellplatznachweis der Nebelhornbahn erfolgt.
  • Die Ausführung des Gebäudes hat entsprechend den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung zu erfolgen, wobei beim Garagentor auch eine Ausführung in Holzoptik ausreichend ist.

Die Bauverwaltung wird ermächtigt, im Falle dessen, dass zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Tekturantrags der Einbau einer Hausmeisterwohnung beantragt wird, gegenüber der Genehmigungsbehörde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungswege herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.05.2021 15:52 Uhr