Bauantrag auf Neubau des Verwaltungsgebäudes des Vereins der ehemaligen Rechtler; Fl.Nr. 2865/72, Am Faltenbach 2, Gmkg. Oberstdorf Erneute Behandlung Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu geänderten Plänen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss (8)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Bürogebäudes das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i V. m. § 35 Abs. 2 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 2.4 OGS mit folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen: 

  • Vorbehaltlich der Zustimmung des Wasserwirtschaftsamt (WWA) im weiteren Baugenehmigungsverfahren.
  • Vorbehaltlich dessen, dass die notwendige Verlegung der vorhandenen (Kanal-) Leitungen für den Markt Oberstdorf kostenfrei bleibt.
  • Die Ausführung des Gebäudes hat im Übrigen entsprechend den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung zu erfolgen, wobei beim Garagentor auch eine Ausführung in Holzoptik ausreichend ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.12.2022 15:38 Uhr