Haushalt 2024 und Wirtschaftspläne 2024 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 03.04

Beschluss (5)

Haushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                   € 35.922.300

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 33.564.400
     ab.



§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf   € 15.111.000
festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                  € 14.541.816
     festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                 €     845.495
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                   €     800.000
festgesetzt.


§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im 
Vermögenshaushalt des Marktes Oberstdorf werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-
plan des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                   € 1.500.000
festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigen-
betriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        450 v.H.
  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.


§ 5

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
     wird auf                                                                           €  5.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  1.000.000 
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  4.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe 
Oberstdorf wird auf                                                                 €  8.000.000 
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Oberstdorf, __.__.2024

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 14:27 Uhr