Vollzug der Wassergesetze; Errichtung der Wasserkraftanlage „Oberau“ – Stellungnahme des Marktes Oberstdorf zur 2. Tektur vom 05.12.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.02.2017 ö 64
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 31.01.2017 ö beschließend 129

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, auf seinen Beschluss vom 10.12.2015 zu verweisen, wonach dem wasserrechtlichen Antrag auf Neubau des Wasserkraftwerkes Oberau im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 4736/2, Tfl., 4737/0 Tfl., 4738/0 Tfl., 4738/3 Tfl., 4734/0 Tfl., 4732/0 Tfl., 4730/0 Tfl., 4728/0 Tfl., 4727/0 Tfl., 4725/0 Tfl. und 4733/0 Tfl., alle Gmkg. Oberstdorf, durch die Kraftwerke GmbH & Co. Oberstdorf KG das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB bezüglich Gebäude und Landschaftsbild erteilt wurde.

Voraussetzung dafür war und ist, dass die zuständigen Fachbehörden alle naturschutzrechtlichen (Ausnahme-)Erlaubnisse in rechtlich einwandfreier Art erteilen.

Eine gesicherte Erschließung ist rechtlich abgesichert nachzuweisen.

Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass die geplante Wasserkraftanlage auf die Grundwasserverhältnisse im Gewinnungsgebiet des Trinkwassers am Christlessee keine Beeinträchtigung hat.

Die Auflagen seitens der Wasserversorgung Oberstdorf GmbH sind zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 6

Datenstand vom 13.03.2017 11:22 Uhr