Ständige Ausschüsse des Marktgemeinderats gemäß Art. 32 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Bestellung der Ausschüsse, Bestimmung der Ausschussgrößen und des Berechnungsverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 07.05.2020 ö beschließend 11.17

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständigen Ausschüsse zu bestellen:

a.        den Hauptausschuss, Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Soziales bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern

b.        den Finanzausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern

c.        den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern

d.        den Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern

e.        den Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.

Für die Berechnung der Sitzverteilung in den ständigen Ausschüssen kommt das Verfahren nach „Sainte-Laguë/Schepers “ zur Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 13:40 Uhr