Ständige Ausschüsse des Marktgemeinderats gemäß Art. 32 Abs. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Bestellung der Ausschüsse, Bestimmung der Ausschussgrößen und des Berechnungsverfahrens
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 07.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 07.05.2020 | ö | beschließend | 11.1 | 7 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständigen Ausschüsse zu bestellen:
a. den Hauptausschuss, Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Ordnung und Soziales bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern
b. den Finanzausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern
c. den Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern
d. den Tourismus-, Sport-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern
e. den Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.
Für die Berechnung der Sitzverteilung in den ständigen Ausschüssen kommt das Verfahren nach „Sainte-Laguë/Schepers
“ zur Anwendung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.06.2020 13:40 Uhr