Öffentlicher Feld- und Waldweg "Schlaipferinger Filzenstraße"; Einziehung einer Teilstrecke und Widmung des neuen Straßenverlaufs nach Verlegung
Daten angezeigt aus Sitzung:
07. Sitzung des Gemeinderates Obing, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Einziehung:
Der öffentliche Feld- und Waldweg „Schlaipferinger Filzenstraße“ wird in einem Teilbereich eingezogen (Art. 8 BayStrWG). Der Anfangspunkt der einzuziehenden Teilstrecke der GVS „Schlaipferinger Filzenstraße“ liegt an der Ostseite des Anwesens „Schlaipfering 2“, der Endpunkt am Grundstück Flur-Nr. 2407 Gemarkung Obing. Die einzuziehende Teilstrecke hat die Flur-Nr. 2407/6, 2407/1, 2407/3, 2407/5, 2412/1, 2413/2 und 2412 Teil Gemarkung Obing und hat eine Länge von 345 m.
Widmung:
Der neue Straßenverlauf der „Schlaipferinger Filzenstraße“ wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet (Art. 6 BayStrWG). Der Anfangspunkt der zu widmenden Strecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Schlaipferinger Filzenstraße“ liegt an der Einmündung in die GVS „Schlaipferinger Filzenstraße“ beim Anwesen „Schlaipfering 1“, der Endpunkt an der Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 2407 Gemarkung Obing. Der zu widmende Straßenteil hat die Flur-Nr. 2385/13 Teil, 2394/10, 2385/11, 2394/8, 2385/7, 2411/6, 2407/2, 2411/3 und 2422/1 Gemarkung Obing. Die Länge beträgt 407 m.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.04.2022 14:42 Uhr