Bebauungsplan "Pfaffing-Großfeld; Erweiterung"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Sitzung des Gemeinderates Obing, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Obing (Gemeinde Obing) 03. Sitzung des Gemeinderates Obing 07.02.2023 ö 9

Beschluss 1

Deutsche Telekom:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Vorgaben sind im Zuge der Erschließungsplanung und -ausführung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landratsamt Traunstein, SG 6.62, Gesundheitsamt:

Die Stellungnahme wir zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Thematiken sind bereits in den Unterlagen enthalten bzw. sind im Zuge der Erschließungsplanung und -ausführung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Landratsamt Traunstein, SG 4.16, Wasserrecht und Bodenschutz:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich Überschwemmungsgebiete wurde vom IB aquasoli eine entsprechende Studie erstellt und das WWA im Verfahren beteiligt. Die übrigen Anmerkungen sollen im Zuge des weiteren Verfahrens und der Erschließungsplanung berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bayernwerk Netz GmbH:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Vorgaben sollen im Zuge der Erschließungsplanung und -ausführung berücksichtigt und die Hinweis für die Bauherren in die Unterlagen aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Staatliches Bauamt Traunstein:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft:

Es ist durchaus verständlich, dass der Beschlag von gutem Grünland für Bauland kritisch gesehen wird. Aber in unserer Region sind hochwertige Böden die Regel, so dass es unausweichlich bleibt, solche Flächen
für Bauland zu generieren.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine relativ kleine Fläche von ca. 0,5 ha, die zusätzlich als Bauland ausgewiesen wird. Zudem hat die besagte, überplante Fläche einen keilförmigen Zuschnitt und für das restliche, landwirtschaftliche Grundstück ergibt sich bzgl. der Bewirtschaftung somit eher eine Verbesserung. Ebenso ist durch die Erweiterung eines bestehenden Baugebietes nur wenig Aufwand für die Erstellung der Erschließungsanlagen zu betreiben. Somit erscheinen die landwirtschaftlichen Belange nur geringfügig beeinträchtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

Landratsamt SG 4.14, Untere Naturschutzbehörde:

Zu 1. Die Sachlage bzgl. der Ausgleichsflächen konnte aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit der Landschaftsplanerin nicht mehr vor der Sitzung abgeklärt werden. Dies soll nachgeholt werden und die Unterlagen sind, soweit erforderlich, nachzubessern.

Zu 2. Der Abstand der Baugrenze zur nördlichen Ausgleichsfläche soll nicht verringert werden und bei 3 m verbleiben. An den Nordseiten der Gebäude werden sicherlich kaum Aufenthaltsräume oder häufig genutzte Freiflächen angeordnet und somit ist eine Beeinträchtigung der Ausgleichsfläche nicht zu erkennen, zumal auch die Bepflanzung der Fläche nicht unmittelbar an deren Südgrenze erfolgen wird. Die vorgesehene Planung entspricht der Vorgabe des Flächensparens durch die Höhere Landesplanungsbehörde und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Zu 3. Die Sachlage bzgl. der Durchgrünung und der Erfordernisse von Natur- und Artenschutz konnte aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit der Landschaftsplanerin nicht mehr vor der Sitzung abgeklärt werden. Dies soll nachgeholt werden und die Unterlagen sind, soweit erforderlich, nachzubessern.

Zu 4. Das Luftbild ist zu aktualisieren. Die Darstellungen zum Geländeverlauf sind zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 8

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde:

Die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Naturschutzbehörde wurden am Verfahren beteiligt bzw. bereits im Vorfeld in die Planung einbezogen.

Die Nutzung von Innenentwicklungspotentialen im Siedlungsbestand ist leider nicht möglich, da die noch freien Grundstücke nicht im Eigentum der Gemeinde stehen. Bei der vorliegenden Planung kann auch nicht unbedingt eine Bebauung im „klassischen Außenbereich“ gesehen werden, da sich die Fläche homogen an die bestehende Bebauung anfügt.

Am Siedlungsrand sollen keine zu hohen Gebäude entstehen, damit die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild gewährleistet werden kann. Somit sind keine weiteren ausbaufähigen Geschosse sinnvoll. Dies ist auch Vorgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Die vorgesehene Ausweisung stellt sich wirtschaftlich positiv dar, da die Erschließungsanlagen mit relativ geringem Aufwand an bestehende Anlagen angeschlossen werden können. Eine weitere Erhöhung der Siedlungsdichte würde weitere Stellplätze erfordern, wodurch dann wieder die Anlage von Grünflächen eingeschränkt würde. Tiefgaragen sind wirtschaftlich nicht darstellbar. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

Landratsamt SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde:

Hinsichtlich der Festsetzung 2.3 sollen die Unterlagen dahingehend ergänzt werden, dass Garagen und Nebengebäude nicht zu Wohnzwecken ausgebaut und nicht aufgestockt werden dürfen. Dies behebt dann nicht nur die von Fr. Wohlmayer angesprochene Schwierigkeit, sondern weitere Probleme. Wenn nämlich die Möglichkeit gegeben wird, dass Garagen an der Grenze Aufenthaltsräume beinhalten oder gar aufgestockt werden dürfen, widerspricht dies dem Abstandsflächenrecht und wenn bei an der Grenze zusammengebauten oder nahe beieinanderliegenden Garagen dann nur eine aufgestockt wird, entsteht ein erhebliches gestalterisches Problem. 

Die Festsetzungen 3.1 und 3.3 sind noch durch die Fertigung eines Deckenhöhenplans, der Bestandteil des B-Plans wird, zu konkretisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2023 11:47 Uhr