18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Gemeinderates, 01.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Oerlenbach besitzt einen vom Landratsamt Bad Kissingen genehmigten und wirksamen Flächennutzungsplan, der bereits 17 mal geändert wurde. In den Flächennutzungsplan wurde ein Landschaftsplan integriert.
Aufgrund konkreter Nachfragen für gewerblich nutzbare Grundstücke, beabsichtigt die Gemeinde Oerlenbach die Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 214 (Gem. Oerlenbach). Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung der Genehmigungsvoraussetzungen für die Ausweisung gewerblich nutzbarer Grundstücke auf derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche im derzeitigen Außenbereich. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Erweiterungsareal „Grünland“ sowie ein Teilgebiet für „gewässergeprägte Räume und Talniederungen mit ganzjährigem Bodenbewuchs, extensiver Nutzung und besonderen ökologischen Funktionen“ dar.
Die Lage sowie der räumliche Umfang des Änderungsbereiches kann dem nachstehenden Übersichtslageplan entnommen werden (blaue Umrandung).
Um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 BauGB) zu genügen, ist in einem eigenständigen Bauleitplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan notwendig, in dessen Zuge die Darstellung von gewerblich nutzbarer Baufläche im Bereich des Erweiterungsgebietes erfolgen soll.
Die Gemeinde Oerlenbach hat mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens das Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach beauftragt.
Beschlussvorschlag
Zur Sicherstellung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.
Das Änderungsgebiet umfasst insgesamt ca. 0,7 ha Fläche der Grundstücke Fl.Nr. 201, 214 und 339 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Oerlenbach, im Bereich des Gewerbegebietes „Am Kreisel“ im Gemeindeteil Oerlenbach. Vorgesehen ist die Darstellung von zu gewerblichen Zwecken nutzbaren Bauflächen.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) mit der Erweiterung des Bebauungsplanes „Zwischen B 286 und Bahnlinie“ für den Gemeindeteil Oerlenbach.
Beschluss
Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2023 10:13 Uhr