Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Oerlenbach" mit Grünordnungsplan im Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (= 19. Änderung) des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeindeverwaltung beschäftigt sich intensiv mit dem Thema „Energiewende“. Im Interesse der Allgemeinheit sollen dabei vorrangig gemeindliche Flächen genutzt werden. Neben den bereits bestehenden und geplanten Windkraftanlagen macht ein sog. „Strommix“ in Verbindung mit Sonnenenergie Sinn. Weiterhin muss bedacht werden, dass für geplante Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen das entsprechende Stromnetz vorhanden sein muss. Ziel der Gemeindeverwaltung ist den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch gem. Energie-Atlas Bayern der Bayerischen Staatsregierung auf 300 % zu erhöhen.
Zwischenzeitlich hat der Vorhabensträger „Energie-Allianz Bayern“ den Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Oerlenbach gestellt.
Das betroffene Grundstück ist ein gemeindliches Ackergrundstück mit schwacher Bonität sowie groben und steinigen Untergrund. Durch die vorhandenen Windkraftanlagen liegen die bereits genutzten Stromleitungen direkt auf den Zuwegungen zum betroffenen Grundstück. Eine Freiflächen-PV-Anlage würde das Landschafsbild nicht zusätzlich beeinträchtigen, auch das neben an liegende Bodendenkmal ist nicht betroffen. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung liegt bei ca. 270 m.

Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 01.02.2023 beauftragt, das Bauleitverfahren, den Städtebaulichen Vertrag sowie den Gestattungsvertrag vorzubereiten.

Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Rottershausen" mit Grünordnungsplan im Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (= 19. Änderung) des Flächennutzungsplans im Paralellverfahren
Planungsziel
Ein Bebauungsplan hat das Ziel, die rechtsverbindlichen und planungsrechtliche Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Modulen zur Gewinnung von Solarenergie zu schaffen. Eine Abgrenzung der Bauflächen muss unter Berücksichtigung der landschaftlichen und topografischen Gegebenheiten sowie der Planungsvorgaben im weiteren Verfahren erfolgen.
Neben den Flächen für die Solaranlagen sind, vorzugsweise innerhalb des Plan- oder/und des Gemeindegebietes vollständig oder anteilig, die Flächen für Ausgleichsflächen, in einer noch festzulegenden Größenordnung, zu verorten, Die Größenordnung der erforderlichen Ausgleichsflächen und die zu realisierenden Maßnahmen wären im Verfahren zu klären. Die Bereiche für die Solaranlagen würden als „Sondergebiet Photovoltaik“ gemäß § 11, Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Technische Planung
Die Solarmodule würden, feststehend in Reihe, montiert werden. Der lichte Abstand der Reihen untereinander ergibt sich aus den Belangen der zu vermeidenden Verschattung. Die Größe der Module variiert in Abhängigkeit vom Hersteller. Die Einzelmodule werden jeweils in sog. Modultischen eingebaut. Die Module können mittels Leichtmetallkonstruktion aufgeständert werden. Die Gestellpfosten werden hierzu in den Boden eingerammt. Die Rammtiefe beträgt in Abhängigkeit vom Boden zwischen 1,5 m und 2,0 m, die Höhe der aufgeständerten Module beträgt maximal 3,5 m. Die Höhe der Nebengebäude (Wechselrichter/Trafostation) beträgt maximal 3 m. Die unteren Modulkanten müssen zur Verhinderung der Verschattung durch Bewuchs und Verschmutzung durch vom Boden aufspritzendes Wasser mindestes 0,6 m über dem Gelände angebracht sein. Die Wahl der Art der Aufständerung wird erst im Zuge der Detailplanung festgeschrieben.

Eigentumsverhältnisse für die geplante Anlage
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstücke 909 in der Gemarkung Rottershausen.
Die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff der Freiflächenphotovoltaik-Anlage sollen, soweit sich im Verfahren nichts anderes ergibt, ebenfalls auf diesen Grundstücken vorgenommen werden.
Die Flurstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Die Lage des Plangebietes ist in der Anlage 1 dargestellt.
Die Größe des vorgeschlagenen Geltungsbereichs umfasst ca. 2,2 ha.
Lageplanbeschreibung
Das Planungsgebiet umfasst das oben genannte Flurstück, das im Westen und Osten jeweils durch einen Flurweg abgegrenzt ist und im Norden und Süden durch die gekennzeichneten Flurstücksgrenzen, siehe Karte im Anhang 1.
Erschließung
Die Erschließung der einzelnen Gebiete erfolgt über bereits vorhandene gemeindeeigene Feldwege oder im Eigentum der Grundstückbesitzer befindlichen Zuwegungen oder Straßen.

Beschluss 1

Der Bebauungsplan erhält den Namen „Solarpark Rottershausen“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage für das Gebiet mit dem räumlichen Geltungsbereich der Flurnummer 909, Gemarkung Rottershausen, dargestellt in beiliegendem Lageplan, die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Rottershausen“ mit Grünordnungsplan und die entsprechende 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Die Verfahrens- und Planungskosten sind vom Antragsteller zu übernehmen. 
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, § 2 Abs. 1 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird die Energieallianz Bayern GmbH & Co KG nach Maßgabe des Vertrages über Übertragung von Verfahrensschritten der Bauleitplanung gemäß § 4b BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2023 11:07 Uhr