Änderung Nutzungsvertrag und Projektunterstützung Obst- und Gartenbauverein Rottershausen e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö 11

Sachverhalt

Der Obst- und Gartenbauverein Rottershausen möchte in der Nähe der Skateranlage in Rottershausen weitere Obstbäume pflanzen und leider eingegangene Obstbäume an der bereits bestehenden Baumallee nachpflanzen. Alternativ könnten in der Nähe der Bahnhaltestelle noch Pflanzungen erfolgen.
Für die früheren Pflanzungen des Obst- und Gartenbauvereins wurde mit der Gemeinde ein Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag müsste, falls die Standorte nach Prüfung von Wasser- und Abwasserleitungen in Ordnung gehen, dementsprechend erweitert bzw. abgeändert werden.
Unten aufgeführt finden sich weitere Informationen zum Projekt:
- 10 Bäumchen verschiedenster Obstsorten wurden bereits in Rottershausen eingelagert
 - Eine Zusage für die Förderung der Kosten für die Bäume durch die Landesregierung (Streuobstpakt Bayern) hat der OGV bereits erhalten
- Auch eine Unterstützung durch die Stiftung Sonnenschein in Höhe von 1.000 € wurde bereits beschlossen

Der OGV bittet zusätzlich um Unterstützung durch die Gemeinde Oerlenbach
Folgende Leistungen sind noch notwendig:
1.  Pflanzpfähle und Befestigungsmaterial
2. maschineller Aushub der Pflanzlöcher (könnte als Nebenleistung an die Fa. Bindrum vergeben werden)
3. Bestätigung der GV, dass der OGV auf Gemeindegrundstück an vereinbarten Stellen Obstbäume pflanzen darf (wird für den Abruf des Förderbetrages benötigt)

Der OGV hat bestätigt, dass solange der OGV existiert, wird er sich um die Pflege und Hege des Projektes kümmern. 
Notwendige Leitungsauskünfte (RMG, AZV) wurden von der Gemeindeverwaltung angefragt.
Für die konkret angefragten Pflanzungen gibt es zwar von Seiten der RMG keine Bedenken, jedoch teilte der AZV folgendes mit:
„In der Fläche (Horizontalen) ist ein Schutzstreifen (orange Markierungen) von 3 Metern rechts und links der Anlagen zwingend.
Bei Verlegung von Leitungen müssen prinzipiell folgende Abstände zu unseren Abwasseranlagen eingehalten werden:
in der Tiefenlage mindestens außerhalb der Leitungszone der Rohre, der Stabilisierung der Rohrgrabensohle und außerhalb des Lastabtrages (vertikal 2,00 m unterhalb Rohrsohle)
oberhalb unserer Abwasseranlagen muss mindestens ein Abstand von 1,00 m bis zu Oberkante Rohr vorhanden sein in der Fläche (Horizontalen) muss ein Schutzstreifen von 3 m rechts und links der Anlagen eingehalten.
Die gelb eingezeichneten Bäume stehen auf der Flur-Nr. 2000, welche dem AZV Obere Werntalgemeinden gehört, hier sind keine Pflanzungen möglich.
Die rot eingezeichneten Bäume befinden sich zwischen zwei Abwasseranlagen des AZV Obere Werntalgemeinden, auch hier ist unter Einhaltung unserer Vorgaben keine Pflanzung möglich.
Der einzelne rot eingezeichnete Baum, Bereich Becken AZV, befindet sich im Zufahrtsbereich zu einem Schacht, dieser Standort ist daher ebenfalls nicht möglich.“

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ist mit einer Erweiterung des Vertrages und mit den Baumpflanzungen, unter der Voraussetzung, dass die Versorgungsträger sowie das Bauamt als auch der Bauhof einverstanden sind, ebenfalls einverstanden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag dementsprechend anzupassen.
Weiterhin wird das Projekt im gewünschten Umfang unterstützt. Der maschinelle Aushub ist an die Fa. Bindrum zu vergeben.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2023 11:07 Uhr