Änderung der Gebührensatzung zur Marktsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Vereinsgemeinschaft Ebenhausen beantragt die Marktgebührensatzung für den Kunsthandwerk- und Bauernmarkt ab dem Jahr 2024 wie folgt zu ändern:
Bisherige Benutzungsgebühr pro laufenden Frontmeter:        3,50 €
Neue Gebühr ab 2024:                                        5,00 €
Dies ist notwendig, um laufende Kosten für Werbung, etc. auch weiterhin decken zu können.
Der Vorschlag wurde in der VG-Sitzung am 21.03.2023 einstimmig beschlossen.
Im § 15 der Marktsatzung ist folgendes geregelt:
Für die Überlassung von Verkaufsplätzen werden Gebühren nach der Marktgebührensatzung der Gemeinde Oerlenbach erhoben.
Durch Erhöhung der Standgebühr muss der § 4 der Gebührensatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Oerlenbach geändert werden.
Entwurf: 
Dritte Satzung zur Änderung der 
Gebührensatzung zur Marktsatzung der 
Gemeinde Oerlenbach 

Die Gemeinde Oerlenbach erlässt aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende nicht genehmigungspflichtige 

S a t z u n g

§ 1

§ 4 der Gebührensatzung zur Marktsatzung der Gemeinde Oerlenbach vom 19.03.1991 (LRABl. Nr. Nr. 9 vom 06.04.1991), geändert durch die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Marktsatzung vom 19.10.2010 (LRABl. Nr. 21 vom 06.11.2010, lfd. Nr. 269), wird wie folgt geändert:

„Die Benutzungsgebühr beträgt pro laufenden Frontmeter 5,00 €.“

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Oerlenbach, 18.04.2023
Gemeinde Oerlenbach
Nico Rogge
Erster Bürgermeister

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Änderungssatzung wie im Sachverhalt dargestellt zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2023 12:18 Uhr