Ursprünglicher Vorschlag:
Neue Vorschläge:
Variante 1
Variante 2
Weitere Informationen:
Besprechungstermin am 03.06.2023 im Landratsamt Bad Kissingen
„Vorstellung des Bauvorhabens“
Ergebnis:
Der Bauantrag kann im vereinfachten Verfahren eingereicht werden.
A) Feuerwehr
Die Erweiterung der Feuerwehr stößt in der Bauverwaltung auf keine Einwände.
Zu beachten ist:
- der bestehende Bildstock soll auf dem Grundstück bestehen bleiben, er wird auf dem Grundrissplan
eingezeichnet, ggf. Anhörung Denkmalschutz
- die Grundstücke müssen noch verschmolzen werden
- die Stellplätze für die Feuerwehr werden auf dem Grundstück nachgewiesen
B) Dorfgemeinschaftshaus
Das Dorfgemeinschaftshaus wird seitens LRA KG bezgl. Schallschutz zu den naheliegenden Wohnhäusern
kritisch gesehen:
- Veranstaltungen sind wahrscheinlich nur mit Auflage einer zeitlichen Beschränkung möglich, Verlängerung
darüber hinaus denkbar, wenn Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Einzelveranstaltungen eventuell als Ausnahme ohne Beschränkungen.
- In Bezug auf 67 Sitzplätze für das DGR sind 7 Stellplätze nachzuweisen. 1 Beh. Stellplatz findet auf dem
Grundstück Platz, die restlichen 6 sollen auf der befestigten Fläche des in der Nähe vorhandenen
Schulgeländes nachgewiesen werden. Somit wird die Nachbarschaft nicht durch die Fahrzeuge bei
Veranstaltungen belästigt
--> Herr Fuchs (LRA KG) wird dazu eine Stellungnahme ausarbeiten.
- Mit dem Bauantrag ist eine Betriebsbeschreibung vorzulegen
C) Außenanlagen
Die Begehung bezgl. Artenschutz im Zuge der Heckenrodung, die mit Herrn Schaub/Naturschutzbehörde am
20.06.23 stattfand, wird von der Baubehörde als nicht relevant angesehen.
Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis des Besprechungstermins Kenntnis.