Gigabitförderung des Bundes - Ergebnis Markterkundung


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das neue Förderprogramm des Bundes Gigabit-RL 2.0 ermöglicht die Förderung von Adressen, die nicht mit Bandbreiten von mindestens 200 Mbit/s im Upload und Download bzw. 500 Mbit/s im Download versorgt sind.
Förderfähig sind nur noch Glasfaseranschlüsse. Die Verlegung erfolgt bis ins Haus. Dem Eigentümer entstehen dabei keine Kosten. Er muss auch keinen Tarif buchen.
Es wurde vorab eine zweimonatige Markterkundung durchgeführt. Dabei wurde eine Adressliste des Bundes in Abstimmung mit dem bayerischen Breitbandzentrum genutzt. Netzbetreiber konnten ihre aktuellen Bandbreiten sowie Planungen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau adressgenau melden. Nach Auswertung der Markterkundung wurden 21 Adressen als förderfähig erfasst. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wurde nicht gemeldet.
Die Ergebnisse der Markterkundung sind nachstehender Darstellung zu entnehmen.
 

Die Infrastrukturkosten wurden mit 897.000,00 € berechnet.
Hinweis:
Im Bundesprogramm wird eine sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke gefördert. Diese liegt in der Regel deutlich unter den Infrastrukturkosten, da der Netzbetreiber die zu erwartenden Kundenentgelte der nächsten sieben Jahre abziehen muss. Weiterhin kann er zusätzlich Eigenmittel einbringen. In der Kostenkalkulation konnten aus wettbewerbsrechtlichen Gründen auch keine vorhandenen Leerrohre berücksichtigt werden. Deshalb können mögliche Eigenmittel zu diesem Zeitpunkt nicht berechnet werden. Die Gemeinde kann aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit das Verfahren ohne Vergabe beenden.
Die Förderquote liegt bei 90 %. Davon entfallen 50 % auf Bundesmittel und 40 % auf Landesmittel. Die benötigten Eigenmittel liegen demnach bei 10 %.
Zur Sicherung der Fördermittel ist bis zum 15.10.2023 ein vorläufiger Förderantrag zu stellen.
Dies dient zur Sicherung möglicher Fördermittel und ist mit keinen Kosten verbunden.
Im nächsten Jahr kann dann ein Auswahlverfahren gestartet werden. Dazu ist ebenfalls ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. In diesem Beschluss wird das förderfähige Ausbaugebiet festgelegt. Es kann aber auch auf ein Auswahlverfahren verzichtet werden. In diesem Fall wird der Förderbescheid zurückgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt einen vorläufigen Förderantrag zur Sicherung von Fördermitteln im Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0 zu stellen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2023 10:33 Uhr