Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Rottershausen" mit Grünordnungsplan im Gemeindeteil Rottershausen, mit Berichtigung (= 19. Änderung) des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren; Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Energieallianz Bayern GmbH & Co. KG hat als Vorhabenträger die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (im Folgenden abgekürzt PV-Anlage) nordwestlich des Ortsteils Rottershausen innerhalb eines im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“ beantragt.
Im Geltungsbereich, mit ca. 2,2 ha, liegt die Fläche mit der Fl.Nr. 909, Gemarkung Rottershausen , Gemeindegebiet Oerlenbach (Landkreis Rhön-Grabfeld, Regierungsbezirk Unterfranken). Der Geltungsbereich befindet sich nördlich von Oerlenbach auf der Hochfläche / Hangfläche zum OT „Schwarze Pfütze“. 
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. 
Die Einspeisung der erzeugten Energie erfolgt am Umspannwerk direkt im Nordwesten. 
Aus diesem Grund beantragt der Vorhabensträger die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplanes.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Oerlenbach. Mit dem zur Durchführung der Bauleitplanung beauftragtem Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg ist die Gemeinde Oerlenbach einverstanden. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wurde bereits abgeschlossen. Für die Verwaltungstätigkeit erstattet der Vorhabensträger der Gemeinde eine pauschalierten Betrag in Höhe von 1.000,-- €.

Änderung des Flächennutzungsplans
Der Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich „Solarpark Rottershausen" wurde bereits 29.03.2023 gefasst.
Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Flurstück 909 Gemarkung Rottershausen. Der Flächenumfang beträgt rund 2,2 ha (siehe beigefügter Lageplan).

Lage des Vorhabens nicht maßstäblich

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft dar.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Vorentwurf: 

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark Rottershausen "

Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Rottershausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Beschluss vom 29.03.2023 beschlossen. 
Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Flurstück 909 Gemarkung Rottershausen. Der Flächenumfang beträgt rund 2,2 ha (siehe beigefügter Lageplan).

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft dar.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaik, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Vorentwurf Bebauungsplan

Beschlussvorschlag

Beschluss 1 „19. Änderung des Flächennutzungsplans“

Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach billigt den Vorentwurf zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Solarpark Rottershausen" und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.


Beschluss 2 „Bebauungsplan“

Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Solarpark Rottershausen" und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag 1 wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschlussvorschlag 2 wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2024 08:50 Uhr