Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 908/47 der Gemarkung Ebenhausen, Rothschlag 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4.5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Festsetzungen im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Standort des Carports: teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines verfahrensfreien Carports auf dem Flurstück 908/47 der Gemarkung Ebenhausen. Sie beantragt hierzu die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze. An der Grenze zum Nachbarflurstück beträgt die mittlere Wandhöhe dieses Carports 2,70 m.
   
                                                                                                           Auszug aus dem Bebauungsplan

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2024 08:50 Uhr