Neubau einer Doppelgarage auf dem Flurstück 210 der Gemarkung Rottershausen, Kindergarten St.-Dionys-Str. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö 4.6

Sachverhalt

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Festsetzungen im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenze
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen festgelegt.
Standort des Carports: teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Art der Dacheindeckung
Dachziegel
Flachdach

Der Bauherr beabsichtigen die Errichtung einer verfahrensfreien Doppelgarage auf dem Flurstück 210 der Gemarkung Rottershausen. Er beantragt hierzu die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.
                                                                                  Auszug aus dem Bebauungsplan:
       




 


Auszug aus dem Bebauungsplan:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für die vorgenannten Doppelgarage die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und hinsichtlich der Art der Dacheindeckung.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2024 08:50 Uhr