Förderung des außerschulischen Sports - Zuschussanträge ab 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach gewährte bis zum Jahr 2019 den örtlichen Sportvereinen zur Förderung des Breitensports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnete.
Nachdem sich die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern in 2020 und 2021 verdoppelt hatte und zugleich die Jugendsportförderung gleich hoch blieb, wurde vom Gemeinderat die Regelung beschlossen,  für die außerschulische Förderung des Sports einen freiwilligen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Differenz, die sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen ergibt, zu gewähren. Der Zuschuss der Gemeinde Oerlenbach an die Vereine war durch diese Regelung dennoch höher, als es in den Vorjahren der Fall war.
In 2022 kam wieder die bis 2019 gängige Praxis zur Anwendung. Durch die Gemeinde Oerlenbach wurde ein freiwilliger Zuschuss in Höhe der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnet, gewährt.
Die Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern ist nun in 2023 wieder zu der in den Jahren 2020 und 2021 gewährten Variante zurückgekehrt, das heißt Verdoppelung der Fördersätze. 

Beschlussvorschlag

Für die außerschulische Förderung des Sports ab 2023 kommt wieder die bereits in den Jahren 2020 und 2021 gewährte Zuwendungshöhe zur Anwendung. Durch die Gemeinde Oerlenbach wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe der Hälfte der Differenz, welche sich aus der Höhe der pauschalen Sportbetriebsförderung des Freistaates Bayern abzüglich der Jugendsportförderung des Landkreises Bad Kissingen errechnet, gewährt.
Zukünftig soll je nach Höhe der Förderung des Freistaates wie bereits angewandt vorgegangen werden.

Sollte eine gänzlich andere Modalität der Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgen, so wird die Förderung der Gemeinde neu beraten. 

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2024 08:50 Uhr