Bauleitplanung der Gemeinde Nüdlingen: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 30.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 6. August bis 7.September 2021 statt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nüdlingen hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. In der gleichen Sitzung wurde dann der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet-Riedweg“ i.d.F. vom 22.05.2023 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ziel und Zweck der Planung ist es, gemäß § 1 Abs. 3 BauGB (Erforderlichkeit), die planungsrechtliche Grundlage für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung eines Verbrauchermarktes am südwestlichen Ortsrand von Nüdlingen zu schaffen.
Am 25.08.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oerlenbach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Bauleitplanverfahren per Beschluss festgestellt, dass die Gemeinde Oerlenbach keine Einwände hat.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Beschluss

Die Gemeinde Oerlenbach hat keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 08:32 Uhr