Erstellen eines „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für die Gemeinde Oerlenbach mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (VU) im Ortskern von Oerlenbach mit Vertiefendem Leistungsbaustein Entwicklungsoptionen für das Quartier „Alter Friedhof“ im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm; Vorstellung der Büros;


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Oerlenbach beabsichtigt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Gemeindegebiet mit vertieften vorbereitenden Untersuchungen nach   §141 BauGB für den Ortskern von Oerlenbach erarbeiten zu lassen. Mit der Planung sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gemäß §§136 ff Bau GB geschaffen werden. 

Hierzu sind 3 Angebote angefordert worden. 
Das Architekturbüro Perleth hat ein Angebot abgegeben. 
2 Büros haben, auf Grund von Kapazitätsmangel, eine Absage erteilt. 

Das Büro Perleth ist bekannt. Entsprechende Referenzprojekte wurden nachgewiesen.

Ausgangssituation
Die Gemeinde Oerlenbach hat aktuell 5.020 Einwohner (davon 1.652 Einwohner in Oerlenbach) und liegt im Landkreis Bad Kissingen.
Die Gemeinde Oerlenbach beabsichtigt im Ortskern städtebauliche Missstände, Defizite des ruhenden und fließenden Verkehrs, die notwendigen Maßnahmen zur Daseinsvorsorge usw. aufzugreifen und in einem Entwicklungsprozess Lösungsvorschläge und konkrete Umsetzungsmaßnahmen für sozialräumliche, städtebauliche und funktionale Anpassungserfordernisse zu entwickeln. Um bestmögliche Lebens-, Arbeits- und Wohnverhältnisse für alle Altersgruppen zu schaffen, sollen städtebauliche Maßnahmen eingeleitet werden, die innerörtliche Leerstände reaktivieren, zur Steigerung der Energieeffizienz im Baubestand beitragen und die nachhaltige Erneuerung des baulichen Erbes stützen.

LEISTUNGSBESCHREIBUNG (Anfrage)
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Es ist ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ort Oerlenbach zu erarbeiten, welches im innerörtlichen Untersuchungsgebiet den Anforderungen an Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB entspricht. Mit diesen Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gemäß §§ 136 ff. BauGB für den Ortskern geschaffen werden.
Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 3.342 ha 
Die Größe des innerörtlichen Untersuchungsgebietes beträgt ca. 11,5 ha. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiet für die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB orientiert sich am historischen Ortskern.


Der Inhalt des ISEK umfasst den nachfolgenden Leistungskatalog. 
Als wichtiger Leitfaden soll u. a. die Arbeitshilfe „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung - Eine Arbeitshilfe für Kommunen“ des BMUB herangezogen werden. 
Berücksichtigung müssen vorliegende Ergebnisse bzw. Planungsabsichten aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes der ILE Oberes Werntal und dem Interkommunalen Denkmalkonzept Oberes Werntal finden, soweit diese die Gemeinde Oerlenbach betreffen. Die Entwicklungsstrategien in der Gemeinde sind ebenfalls mit dem LES des Landkreises Bad Kissingen abzustimmen. 
Wertungskriterien
Die eingereichten Angebote werden einem wertenden Vergleich in den Hauptkategorien
  • Organisation und Personalkonzept                 (Gewichtung mit 20 %)
  • Qualität und Stimmigkeit des Angebotes*        (Gewichtung mit 60 %)
  • Angebotspreis (netto)                                (Gewichtung mit 20 %)
unterzogen. 

*Zu „Qualität des Angebotes“: 
Berücksichtigt werden hierbei die Wahl der Vorgehensweise und der Zeitplanung, Qualität und Stimmigkeit des Angebotes, Moderationstechniken, (Online-)Beteiligungsformate, Personalkonzept, Referenzen, Präsentation

Projektleitung und Personalkonzept
Im Angebot ist die verantwortliche Projektleitung mit aussagekräftigen Angaben zur Qualifikation und durchgeführten Projekten sowie Angaben zum sonstigen Personaleinsatz im Projekt zu benennen.

Leistungskatalog 
zur Erstellung eines „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für den Ort Oerlenbach mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (VU) im Ortskern
Folgende Leistungsbausteine sind zu erbringen:
1. Inhalt des ISEKs und der VU
a)        Grundlagenermittlung
  • Klären der Aufgabenstellung
  • Grundlagenermittlung für benötigte Unterlagen
  • Zusammenstellen der zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Eignung der Planungsaufgabe
  • Ortsbegehung als Grundlage zur Bestandsaufnahme und Analyse inklusive Vor- und Nachbereitung 

b)        Bestandsaufnahme und Analyse 
  • Darstellung der demografischen Entwicklung anhand der Bevölkerungsstruktur und der Bevölkerungsentwicklung 
  • Darstellung der sozialräumlichen Struktur
  • Darstellung der Siedlungsstruktur, der städtebaulichen und baulichen Struktur sowie der Grün- und Freiflächen
  • Erfassung des Wohnungsleerstandes, Brachflächen, freien Grundstücken, potenzieller Leerstände etc. (die hierfür notwendige Zuarbeit wird durch die Verwaltung erfolgen)
  • Erhebung des Bedarfs an Wohnbauland nach der Flächenmanagementdatenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
  • Darstellung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
  • Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung
  • Aussagen zur örtlichen Versorgungssituation (Einkaufen, ärztliche Versorgung etc.) 
  • Quantitative und qualitative Aussagen zum Bedarf und Bestand an technischer / sozialer Infrastruktur 
  • Darstellung von Verkehr und Mobilität
  • Darstellung von Umwelt und Landschaft
  • Aussagen zu Klimaschutz und -anpassung 
  • Regionale Einordnung der Kommune und interkommunale Kooperationspotenziale

c)        Gebietsbewertung (in der Qualität einer Vorbereitenden Untersuchung)
       Katalog städtebaulicher Stärken/Potenziale und Schwächen/Mängel inklusive Planerstellung
  • Festlegung der Schwerpunktgebiete der Innenentwicklung mittels Gebietsbewertung
  • Nachweis städtebaulicher und funktionaler Missstände nach § 136 BauGB 

d)        Strategien, Ziele und Perspektiven 
  • Darstellung der Entwicklungsperspektiven für Landschafts- und Siedlungsraum mit Bestimmung von räumlichen und thematischen Handlungsschwerpunkten sowie Potenzialflächen
  • Festlegung konkreter Ziele und Leitbilder für das weitere kommunale Handeln

e)        Handlungsfelder 
Fachübergreifende Darstellung der Handlungsfelder der Gemeindeentwicklung z.B.
  • Siedlungsstruktur und Ortsentwicklung 
    • Innenentwicklung (Ortskernrevitalisierung) zur Erhaltung der (städte-) baulichen Strukturen unter Berücksichtigung des derzeitigen Leerstandes und der voraussichtlichen demografischen Entwicklung, Schaffung und Erhaltung der städtebaulichen Infrastruktur
    • Brachflächenkonversion 
    • Ortsbild, Ortsgestalt
    • Freiraum- und Grünflächenentwicklung
  • Daseinsvorsorge 
    • Grund- und Nahversorgung, Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der öffentlichen Daseinsvorsorge
  • Bildung und Soziales
    • Kinder-, Jugend- und Seniorenbetreuung
    • Entwicklung von sozialen Netzwerken
    • Freizeit und Kultur 
  • Technische Infrastruktur/Verkehr und Mobilität
  • Wirtschaft, Gewerbe und Tourismus
  • Ökologie und Klimaschutz

h)        Räumliches und integriertes Handlungskonzept mit Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht
  • Gebietsbezogene Erhebungen und Zielaussagen
  • Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht mit erforderlichen Maßnahmen sowie Darstellung etwaiger Impulsprojekte und Sofortmaßnahmen
  • Kosten der Maßnahmen und deren Finanzierung
    • Integrierbare Förderprogramme
    • Finanzierungen Privater
  • Auswahl und Einsatz städtebaulicher Instrumente
  • Erarbeitung einer gebietsbezogenen Rahmenplanung inklusive Textteil 
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Auswertung der Stellungnahmen
  • Vorschlag zur Festsetzung des Sanierungsgebietes

g)        Monitoring und Evaluation 
  • Aussagen zum geplanten Beobachtungssystem
  • Definition von Indikatoren
  • Aufbau der Erfolgskontrolle in der Kommune

2.) Vertiefender Baustein: Entwicklungsoptionen für das Quartier „Alter Friedhof“
Für das innerörtliche Quartier „Alter Friedhof“ ist ein Vorentwurf mit 1-2 Lösungsvarianten im Maßstab 1:500 zu entwickeln (siehe Lageplan).
Das 1,08 ha große Areal liegt südlich der Oerlenbacher Hauptstraße und östlich der Kapellenstraße. Dort befinden sich zwei ehemalige Hofstellen, eine Brachfläche sowie das Musikheim mit dazugehörigem Außenbereich. 
Die Gemeinde Oerlenbach beabsichtigt die ungenutzten Bereiche dieses Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen und das Umfeld „Musikheim“ neuzugestalten. Angedacht ist eine Entwicklung, die nicht nur Wohnraum entstehen lässt, sondern vor allem auch einen ökologisch und gestalterisch werthaltigen Lebens-, Freizeit- und Erholungsraum schafft. 
Vom beauftragten Planungsbüro wird erwartet, notwendige Bestandsaufnahmen herbeizuführen und daraus alternative Vorschläge zur Entwicklung des Quartiers zu erarbeiten. 
3.) Planungsprozess und Beteiligungskultur
Insbesondere ist die Bevölkerung mit geeigneten Instrumenten, wie z.B. Workshops, aktiv einzubinden. Die Beteiligung der Bürger soll sich dabei auf die, durch konkrete Handlungsfelder und in bestimmten Teilgebieten unmittelbar Betroffenen konzentrieren. Sie soll in jedem Fall auch die Informationen der Beteiligten über die Prozesse der Sanierungsmaßnahme (besonderes Städtebaurecht der §§ 136 ff BauGB) und der Städtebauförderung sowie den entsprechenden Rechten, Pflichten und Möglichkeiten (Förderung, steuerliche Vorteile etc.) enthalten. 
Der gesamte Prozess wird vom Gemeinderat als Lenkungsgruppe, sowie der Verwaltung und nach Bedarf externer Stellen, insbesondere der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, aktiv begleitet.
Zum Entwicklungsplanungsprozess gehört auch die Einbindung der Träger öffentlicher Belange. Hierbei wird erwartet, dass der notwendige Prozess der VU inkl. TÖB-Beteiligung, Beteiligung der Betroffenen etc. vollständig durch den Auftragnehmer begleitet wird.
Die Organisation des Planungs- und Realisierungsprozesses sollte folgende Aspekte berücksichtigen

a)         Beteiligungsstrukturen und Abstimmungsprozess
  • Auftaktgespräch zur Abstimmung des Planungsprozesses und Grundlagenermittlung mit dem Auftraggeber
  • Durchführung einer Auftaktveranstaltung zur Sensibilisierung der Bürger für den Planungsprozess inklusive Vorbereitung und Moderation der Veranstaltung
  • Installation einer Lenkungsgruppe mit den relevanten Entscheidungsträgern zur Steuerung des Prozesses und zur Begleitung der Konzepterstellung (geschätzt werden drei Sitzungen inklusive Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung)
  • Einbindung der Bürgerschaft mit Berücksichtigung von Bürgerversammlungen (Angabe des Honorars pro Bürgerversammlung und geschätzte Anzahl), Workshop/Arbeitskreise (Angabe des Honorars pro Workshop o.ä. und geschätzte Anzahl sowie Darstellung der vorgeschlagenen Bürgerbeteiligungsformate, andere Vorschläge sind zulässig) mit Vor- und Nachbereitung, einschließlich Moderation. Die Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit ist durch den Bewerber darzulegen. Auch digitale Lösungen können optional ergänzend angeboten werden.
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer ganztägigen Gemeinderatsklausur
  • Abstimmen der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und der Vorschläge zur förmlichen Festlegung der Sanierungsgebiete mit der Regierung von Unterfranken
  • Abstimmen der Bestandsaufnahme, der Sanierungsziele und der Ergebnisse der Anhörung Träger öffentlicher Belange sowie Abschluss der Planung des ISEKs mit den vorbereitenden Untersuchungen mit der Verwaltung und dem Gemeinderat (Angabe der im Angebot enthaltenen Anzahl an Abstimmungsterminen und Gemeinderatssitzungen sowie Angabe des Honorars pro Abstimmungstermin und Gemeinderatssitzung für weitere Termine)
  • Durchführung einer Abschlussveranstaltung zur Vorstellung der Endergebnisse Information über die Prozesse der Sanierungsmaßnahme (besonderes Städtebaurecht §§ 136 ff. BauGB) und der Städtebauförderung sowie den entsprechenden Rechten, Pflichten und Möglichkeiten für die Bürger:innen inklusive Vorbereitung und Moderation der Veranstaltung
b)        Organisation zur Realisierung
  • Unterstützung der Verwaltung bei der Erstellung der notwendigen Beschlussvorlagen nach Bedarf
  • Beiträge für Gemeindeinformationsblatt und Homepage nach Bedarf
  • Zusammenstellung des ISEKs mit allen Inhalten in dreifacher Ausfertigung in Papierform sowie zur weiteren Vervielfältigung als druckfähige PDF-Datei auf einer CD-ROM 

ZEITPLAN

III. – IV. Quartal 2023         Vergabe der Leistungen 

IV. Quartal 2023        Projektstart

2023/2024        Durchführung des Entwicklungsprozesses

III. Quartal 2024         Projektabschluss 

2024        Beginn von Entwicklungsmaßnahmen


Angebotsabgabe
Folgende Bedingungen für die Angebotsabgabe sind zu beachten: 

  1. Abgabe eines schriftlichen Angebotes bis spätestens zum 18.09.2023, 12 Uhr bei der Gemeinde Oerlenbach, Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach.

  1. Um eine zusätzliche digitale Abgabe des Angebotes als pdf-Datei an folgende Mailadresse oerlenbach@oerlenbach.de wird gebeten.

  1. Alle Bearbeiter sind namentlich zu benennen, einschließlich ihrer beruflichen Qualifikation. 

  1. Im Angebot sind die Qualifikationen, die Kenntnisse und Anwendungserfahrungen des Büros mit der Erstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten, mit dem allgemeinen Städtebaurecht sowie mit den Förderprogrammen zur Städtebauförderung mit Referenzen nachzuweisen. 

  1. Im Angebot sind die Kenntnisse und Anwendungserfahrungen im Umgang mit örtlichen Institutionen, mit der Organisation und der Moderation von Beteiligungsprozessen sowie mit der Koordination und Steuerung komplexer Abstimmungsprozesse mit Referenzen nachzuweisen.

  1. Abgabe eines Pauschalhonorarangebots mit Angabe der Anzahl der beinhalteten Informations- und Beteiligungsveranstaltungen, Abstimmungstermine und Gemeinderatssitzungen

  1. Die neben der Aufgabenstellung zusätzlichen Leistungen und optionalen Bearbeitungsschritte/-tiefen sind im Angebot zu erläutern und die damit verbundenen Mehrkosten gegenüber den Entscheidungsgremien nachvollziehbar darzustellen und zu begründen.

  1. Abgabe eines Ablaufplanes des Erstellungsprozesses bis zur Fertigstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie der vorbereitenden Untersuchungen unter Beachtung der Auftragsvergabe bis voraussichtlich im November/Dezember 2023.  

  1. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich. 

Das Büro Perleth stellt sich und sein Konzept ausführlich (rund 60 Minuten) vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Konzept des Architekturbüros Perleth zu. 

Der Auftrag zur Erstellung eines „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK) für die Gemeinde Oerlenbach mit Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB (VU) im Ortskern von Oerlenbach mit Vertiefendem Leistungsbaustein Entwicklungsoptionen für das Quartier „Alter Friedhof“ im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm wird 
unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Unterfranken an das Architekturbüro Perleth in Höhe von rund 88.000,-- € erteilt.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 08:28 Uhr