Bauantrag zum Neubau einer Garage auf dem Flurstück 179/1 der Gemarkung Oerlenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 55. Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.


Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenzen
Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
Die Baugrenzen sind überschritten.
Dachneigung
Neben Garagen (erdgeschossig) mit Flach- bzw. Pultdach, Dachneigung 0 Grad bis 8 Grad werden Garagen mit Satteldach generell zugelassen. Die Dachneigung des jeweiligen Wohnhauses soll dabei übernommen werden.
20 Grad; Nach dem Kenntnisstand der Gemeinde Oerlenbach betragen die Dachneigungen des   Wohnhauses Lehmgrabenstr. 8 mehr als 20 Grad.

Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 179/1 der Gemarkung Oerlenbach.

 

     

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für das vorgenannte Bauvorhaben die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen. Falls hinsichtlich der Dachneigung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiung. Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 07:29 Uhr