Nutzungsänderung der ehemaligen Gewerbeflächen zu vier Wohneinheiten, Errichtung eines Balkons mit Überdachung und Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 241 der Gemarkung Rottershausen, Domstr. 35
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachbarunterschriften: vollständig
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Die Antragsteller stellen zum auf dem Flurstück 241 der Gemarkung Rottershausen stehenden Anwesen Domstr. 35 einen Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der ehemaligen Gewerbeflächen zu vier Wohneinheiten, zur Errichtung eines Balkonanbaus mit Überdachung, zur Errichtung von zwei Terrassen und zur Errichtung eines Carports.
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Vorgaben im Bebauungsplan
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beantragte Ausführung
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Baugrenzen
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Im Bebauungsplan sind Baugrenzen festgesetzt.
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Carport und das aus vier Wohneinheiten bestehende Wohnhaus mit zwei Terrassen: Die Baugrenzen sind überschritten.
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Dachform und Dachneigung
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- Erdgeschoss mit Satteldach 28° - 38°, Wandhöhe max. 4,0 m
- Erdgeschoss und Untergeschoss mit Satteldach 28° - 38°, Wandhöhe bergseits max. 4,0 m, talseits max. 6,5 m
- Erdgeschoss und 1 Obergeschoss mit Satteldach 28° - 35°, Wandhöhe max. 6,5 m
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vorgenanntes Wohnhaus: Satteldach, dessen Dachneigung ca. 10° beträgt und Pultdach, dessen Dachneigung ca. 6,5° beträgt
Balkonüberdachung: Pultdach, dessen Dachneigung ca. 5° beträgt
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Art der Dacheindeckung
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Dachziegel
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vorgenanntes Wohnhaus: Blech und Faserzementplatten
Balkonüberdachung: Glas
Carport: Blech
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Auszug aus dem Bebauungsplan:
Standorte der Terrassen:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt für den Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilt für die Balkonüberdachung die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Art der Dacheindeckung.
Der Gemeinderat erteilt für die beiden Terrassen am aus vier Wohneinheiten bestehenden Wohnhaus die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Falls für dieses Wohnhaus hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt für den Carport die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Der Gemeinderat erteilt für die Balkonüberdachung die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung und der Art der Dacheindeckung.
Der Gemeinderat erteilt für die beiden Terrassen am aus vier Wohneinheiten bestehenden Wohnhaus die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Falls für dieses Wohnhaus hinsichtlich der Dachform, der Dachneigung, der Art der Dacheindeckung und hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind, erteilt der Gemeinderat auch diese Befreiungen.
Der Gemeinderat stimmt diesem Bauvorhaben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2024 11:34 Uhr