Erlass Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 13.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zur weiteren Umsetzung des Beschlusses aus der Sitzung vom 23.10.2024 bezüglich der Festsetzung der Hebesätze für Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 ist der Erlass einer neuen Hebesatzsatzung nötig.

Diese soll folgenden Wortlaut erhalten:
Die Gemeinde Oerlenbach erlässt auf Grund des Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), sowie des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG), des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und des Art. 18 Bayer. Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende Hebesatzsatzung:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze
bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung)
der Gemeinde Oerlenbach

(Landkreis Bad Kissingen)

§ 1
Hebesätze
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern für das Jahr 2025 und Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
       a) für land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke (A)                        350 v. H.
       b) für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke (B)                        255 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                400 v. H.

§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzt die bisher gültige Satzung.

Beschlussvorschlag

Die Hebesatzsatzung wird wie im Sachverhalt vorgestellt erlassen.

Beschluss

Die Hebesatzsatzung wird wie im Sachverhalt vorgestellt erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2024 11:34 Uhr