Hausärztliche Versorgung, Ortsteil Oerlenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 66. Sitzung des Gemeinderates 12.02.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinde Oerlenbach liegt die schriftliche Bestätigung eines jungen Arztes vor, der sich in Oerlenbach niederlassen möchte. Dieser erfüllt jedoch im Moment leider noch nicht die formalen Voraussetzungen, um sich auch tatsächlich niederlassen zu können.

Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass eine Niederlassung im Laufe des Jahres 2025 denkbar ist. Genauere Angaben sind uns nicht möglich, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig ist, welche die Gemeinde Oerlenbach nicht beeinflussen kann.  

Zuständig für die Niederlassungszulassung ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayern. 

Daher kann leider zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin noch keine Information zur Wiederöffnung der Praxis sowie deren konkreten Zeitpunkt erfolgen.

Aus Gründen der Neutralität darf die Gemeinde auch keine konkreten sowie allgemeinen Empfehlungen zur Suche eines alternativen Allgemeinmediziners aussprechen.

In der näheren Umgebung rund um Oerlenbach gibt es jedoch diverse weitere Allgemeinmediziner.

Die Gemeinde Oerlenbach hat sich jedoch unabhängig davon die bisherigen Praxis-Räume vorerst gesichert. Das heißt, dass sobald ein neuer Allgemeinmediziner zur Verfügung steht, dieser die Räumlichkeiten auch übernehmen und als Mieter nutzen kann.

Eine Besichtigung der Räumlichkeiten hat ergeben, dass diese sich in einem ordentlichen Zustand befinden.

Beschlussvorschlag

Ohne Beschluss

Datenstand vom 21.03.2025 08:47 Uhr