Errichtung eines verfahrensfreien Geräteschuppens auf dem Anwesen Oerlenbacher Str. 48 in Ebenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 67. Sitzung des Gemeinderates 19.03.2025 ö 2.1

Sachverhalt

Nachbarunterschriften: vollständig
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines verfahrensfreien Geräteschuppens auf dem Flurstück 334/1 der Gemarkung Ebenhausen. Er beantragt hierzu eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
 


 




Vorgaben im Bebauungsplan
beantragt
Baugrenzen
Im Bebauungsplan ist die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festgesetzt.
Errichtung der Gartengerätehütte teilweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche.



Auszug aus dem Bebauungsplan:

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt für den vorgenannten Geräteschuppen die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.

Beschluss

Der Beschlussvorschlag wird zum Beschluss erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2025 11:06 Uhr