Zehnte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön: Kapitel B VII „Energieversorgung“, Teilfortschreibung Abschnitt 5.3 „Windenergie“; Beteiligungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön hat am 19.02.2025 beschlossen, für die Teilfortschreibung im Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windenergie“ (vormals „Windkraftanlagen“) das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Auszug aus dem Anschreiben des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön vom 14.03.2025:





Auf dem Gebiet der Gemeinde Oerlenbach sind keine neuen Gebiete für die Windkraftnutzung hinzugekommen. In der Gemarkung Ramsthal kommt das Vorbehaltsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen W 108 hinzu.







Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die vorgenannte Teilfortschreibung im Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windenergie“.

Beschluss

Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die vorgenannte Teilfortschreibung im Kapitel B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3 „Windenergie“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2025 08:15 Uhr