Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/innen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass der Gemeinderat eine(n) zweite(n) Bürgermeister/in wählen muss und noch einen weiteren (= dritten) Bürgermeister/in wählen kann.
Der Gemeinderat beschließt, dass ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.

Abstimmung:        
21 Ja-Stimme(n)
0 Nein-Stimme(n)

Sodann stellte der Erste Bürgermeister fest, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig sind.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Der Erste Bürgermeister machte außerdem darauf aufmerksam, dass gemäß Art. 35 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 39 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zum weiteren Bürgermeister nicht gewählt werden kann, wer
1.        nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
2.        infolge Richterspruch die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
3.        sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherheitsverwahrung befindet,
4.        von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zu Aberkennung des Ruhegehaltes rechtskräftig verurteilt worden ist, oder
5.        nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt,
6.        nachweisbar dienstunfähig ist.
Es wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem neben dem
Ersten Bürgermeister Nico Rogge, Herr Nils Seidl und Herr Werner Rauh als Besitzer angehörten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 12:02 Uhr