Wahl des 2. und ggf. des 3. Bürgermeisters/der 2. und ggf. der 3. Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 6

Sachverhalt

a) Wahl des zweiten Bürgermeisters
Vorgeschlagen wurden die Herr Benedikt Keßler.
Die Stimmzettel wurden entsprechend dem Wählerverzeichnis ausgegeben. Der Erste Bürgermeister forderte dazu auf, den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Wählerverzeichnis vermerkt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass von den Gemeinderatsmitgliedern 21 bei der Wahl anwesend waren und 21 Gemeinderatsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben (§ 51 Abs. 3 GO)
Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet, und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt.
Es wurden 21 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel:                21
davon ungültig:                0
davon gültig:                21

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Name
Stimmen
Benedikt Keßler
21

Der Erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass Herr Benedikt Keß ler mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragte die gewählte Person, ob Sie die Wahl annimmt.
Dieser erklärte die Annahme der Wahl.

b) Wahl des dritten Bürgermeisters
Vorgeschlagen wurden die Herren Dieter Werner und Sven Schüller.
Die Stimmzettel wurden entsprechend dem Wählerverzeichnis ausgegeben. Der Erste Bürgermeister forderte dazu auf, den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen. Die Stimmabgabe wurde in einem Wählerverzeichnis vermerkt.
Der Vorsitzende stellte fest, dass von den Gemeinderatsmitgliedern 21 bei der Wahl anwesend waren und 21 Gemeinderatsmitglieder ihre Stimme abgegeben haben (§ 51 Abs. 3 GO)
Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet, und die Stimmzettel wurde ungeöffnet gezählt.
Es wurden 21 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Es wurde festgestellt, dass ein Stimmzettel ungültig ist.
Die Auszählung ergab folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel:                21
davon ungültig:                1
davon gültig:                20

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Name
Stimmen
Werner Dieter
10
Schüller Sven
10

Der Erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass ein neuer Wahlgang erforderlich sei. Der Ablauf der Wahlhandlung erfolgte wie zuvor. Es wurden 21 Stimmzettel abgegeben, die alle gültig waren.
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf
Name
Stimmen
Werner Dieter
11
Schüller Sven
10

Der Erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass Herr Dieter Werner mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zum dritten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragte die gewählte Person, ob Sie die Wahl annimmt.
Dieser erklärte die Annahme der Wahl.

Datenstand vom 10.09.2020 12:02 Uhr