Grundsätzliches zur Bildung von Ausschüssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Satzung der Gemeinde Oerlenbach zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sah bisher die Bildung folgender Ausschüsse vor:
- Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden (1. Bürgermeister) und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
- Ausschuss für kulturelle und soziale Angelegenheiten bestehend aus dem Vorsitzenden (1. Bürgermeister) und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
- Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden (vom Gemeinderat zu bestimmenden Ausschussmitglied) und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für Gemeinden ab 5.000 Einwohner verpflichtend.
Des Weiteren werden ein Haupt- und Finanzausschuss und ein Ausschuss für kulturelle und soziale Angelegenheiten installiert.
Neu installiert wird der Ausschuss für Natur und Umweltschutz, Forst und Landwirtschaft
Die Ausschüsse sollen wie bisher mit 6 Mitgliedern und dem Vorsitzenden gebildet werden und beratend tätig werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2020 12:02 Uhr