Fahrkostenvergütung
Daten angezeigt aus Sitzung: 2. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2. Sitzung des Gemeinderates | 09.06.2020 | ö | 2.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat beschließt die Fahrtstrecken des ersten Bürgermeisters, die mit dessen eigenen Fahrzeug zurückgelegt werden, auf Einzelnachweis (Fahrtenbuch) nach Art. 6 des Bayerischen Reisekostengesetzes (Fahrten aus triftigen Gründen) zu erstatten.
Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittel zurückgelegt werden, werden die entstandenen Fahrtkosten nach Art. 5 BayRKG erstattet.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2020 08:22 Uhr