Fahrkostenvergütung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschließt die Fahrtstrecken des ersten Bürgermeisters, die mit dessen eigenen Fahrzeug zurückgelegt werden, auf Einzelnachweis (Fahrtenbuch) nach Art. 6 des Bayerischen Reisekostengesetzes (Fahrten aus triftigen Gründen) zu erstatten.
Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittel zurückgelegt werden, werden die entstandenen Fahrtkosten nach Art. 5 BayRKG erstattet.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 08:22 Uhr