Dienstaufwandsentschädigung des zweiten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der zweite Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der jeweiligen Obergrenze nach Anlage 2 zum Gesetz über Kommunale Wahlbeamte (Art. 72 Kommunales Wahlbeamtengesetz).
In dieser Aufwandsentschädigung ist die Vertretung des ersten Bürgermeisters für 30
(Urlaubs-)Tage inbegriffen. Für die darüber hinausgehende Vertretung wird eine Vergütung von 1/30 für jeden Tag aus den Bezügen des ersten Bürgermeisters gewährt (Grundgehalt, Familienzuschlag).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 08:22 Uhr