Flächennutzungsplan Stadt Bad Kissingen, 21. Änderung; Frühzeitige Beteiligung der Behörden


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Die Stadt Bad Kissingen betreibt das Verfahren zur 21. Änderung ihres Flächennutzungsplanes. Im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB stellt der Gemeinderat fest, dass die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Bad Kissingen mit dem Änderungspunkt 1 (nachrichtliche Übernahme der neu ausgebauten Trasse der Kreisstraße  KG  13 in der Gemarkung Garitz) sowie dem Änderungspunkt 2 (Flächenumwidmung zu Gemeinbedarfsfläche "Schule" in der Gemarkung Garitz), Interessen der Gemeinde Oerlenbach nicht berührt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 08:22 Uhr